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| QM-Handbuch
Teil 1 |
| 1.
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Das
Konzept der TUPAG-Holding-AG und ihre Qualitätsmerkmale |
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zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Das Holding-Konzept
der TUPAG-Aktiengesellschaft als organisatorische Gestaltungs- und Führungsform
für mehrere Unternehmen findet seinen Ursprung bereits in der Rechtsvorgängerin,
einer ehemaligen Agrargenossenschaft mit ihren unterschiedlichen Betriebsbereichen.
Aus
den einzelnen Betriebsbereichen haben sich in den vergangenen 16 Jahren,
entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung, eine Vielzahl von völlig
selbständigen Unternehmen gebildet oder sind neu hinzugekommen, die
unter dem Dach der TUPAG-Holding-AG seit 1995 zu einem starken stabilen
mittelständischen Mischkonzern zusammengewachsen sind. Der TUPAG-Konzern
umfasst ein ausgewogenes Portfolio aus verschiedenen Branchen.
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| b) |
Die betriebswirtschaftlichen
Vorteile des TUPAG-Holding-Konzeptes liegen in der Zusammenfassung und
Bündelung zeit- und kostenaufwendiger Verwaltungs- und Steuerungsaufgaben,
ohne dabei die rechtliche Selbständigkeit der Einzelunternehmen in
Frage zu stellen.
Eine solche Organisationsform hat den Vorteil einer besseren Synergieausnutzung
im Unternehmensverbund, einer höheren Transparenz der Unternehmensstrukturen,
einer Minimierung der Funktionsschnittstellen, flacherer Hierarchien,
einer Reduzierung des Kontroll- und Kostenaufwandes und vor allem einer
Erhöhung der Unternehmensflexibilität im Hinblick auf ständig
notwendig werdende Struktur- und Marktanpassungen.
Die
einzelnen Tochterunternehmen sind zwar rechtlich von der Konzernmutter
abhängig, ansonsten aber selbständig. Sie bearbeiten ihren eigenen,
von den Schwesterunternehmen unabhängigen Markt. Obwohl sich die
Geschäftsfeldstrategie des TUPAG-Holding-Konzerns als branchenübergreifend
überschreiben lässt, wird im Portfoliomanagement darauf geachtet,
dass das Betätigungsfeld eines jeden Tochterunternehmens im klar
definierten Bereich seiner Kernkompetenz liegt
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| c) |
Die
TUPAG-Holding-AG versteht sich als eine reine Führungsholding,
die keine eigenen produktionswirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet
und auch keine eigenen operativen Geschäfte betreibt.
Die TUPAG-Holding-AG
produziert weder materielle Güter, noch bietet sie Dienstleistungen
am Markt an und verfügt daher auch, mit Ausnahme zum Finanz- und Personalmarkt,
über keine eigenen Beziehungen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten.
Die TUPAG-Holding-AG
hält aber als Konzernmuttergesellschaft mit reinen Dienstleistungsaufgaben
für ihre Tochterunternehmen durch entsprechende Vertragsgestaltungen
das strategische Management im allgemeinen und das Portfoliomanagement im
besonderen in ihren Händen.
Das operative
Management obliegt ausschließlich den jeweiligen Tochterunternehmen.
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| 1.1 |
Die
4 Qualitätsmerkmale (Qm) der TUPAG-Holding-AG
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Qm
1 - Unternehmens- und Aufbaustruktur |
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Qm
2 - Vorstandsmanagement und Geschäftsleitungen |
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Qm
3 - Führungs- und Arbeitsmethodik |
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Qm 4 -
Qualitätssicherungssysteme
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| a) |
Unternehmens-
und Aufbaustruktur (Qm 1)
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Die Holding
selbst sowie alle Tochterunternehmen zeichnen sich durch eine weitgehend
einheitliche, transparente und schlanke Unternehmensstruktur sowie eine
flache und flexible Führungshierarchie aus.
Die Organisationssysteme werden in parallel zueinander stehende Geschäftsbereiche
gegliedert, in denen jeweils kleine und selbständig arbeitende Bereiche
zusammengefaßt werden.
Informations-
und Weisungswege sind kurz und ohne aufwendiges Instanzensystem unmittelbar
geregelt.
Die
Unternehmensstrukturen gelten im TUPAG-Führungskonzept nicht als
ein festgeschriebenes Dogma, sondern als dynamische Gestaltungsgröße,
die einer jährlichen Überprüfung hinsichtlich ihrer betriebswirtschaftlichen
und strategischen Zweckmäßigkeit unterliegen. In den vergangenen
Jahren wurde bei den Tochterunternehmen vom Stabliniensystem
zum Lean Management gewechselt. Dieses System gilt nunmehr
seit 2003 für alle Konzernunternehmen einschließlich der Holding.
(siehe
Abb. 7)
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| b) |
Vorstandsmanagement
und Geschäftsleitungen (Qm 2) |
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Das Vorstandsmanagement
in der Holding selbst sowie auch die Geschäftsleitungen in allen
Tochterunternehmen sind in ihrer Personalbesetzung so ausgestattet, dass
sie unter Anwendung moderner Arbeitsmethodik und Managementtechnik, die
im TUPAG-Führungskonzept zum allgemeingültigen Know-how zählen,
über das reine Fachwissen hinaus jederzeit zur Lösung von Problemen,
gleichgültig welcher Art, befähigt sind. Es gilt für alle
Manager und Führungsverantwortlichen in der TUPAG-Holding-AG der
Grundsatz, dass Verantwortung nicht teilbar ist und nur mit einer stetigen
Persönlichkeits- und Organisationsentwicklung wirtschaftlich erfolgreich
und gleichzeitig auch menschlich gearbeitet werden kann.
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| c) |
Führungs-
und Arbeitsmethodik (Qm 3) |
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In
der TUPAG-Holding-AG und ihren Tochterunternehmen werden als gemeinsame
Grundlage im Führungsmanagement folgende Managementmethoden angewandt. |
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Die
Selbstführung (Selfmanagement) |
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Mit dieser
Methode werden Geschäftsführer und Führungspersonal angehalten,
die Entfaltung der persönlichen Leistungsfähigkeit und die optimale
Ausnutzung der eigenen Kapazitäten sicherzustellen.
Dieser
Methode liegt die persönliche Entwicklung und Anwendung nachfolgender
6 Fähigkeiten zugrunde.
- Entfaltung
der Teamfähigkeit
- Entfaltung
der eigenen Willensbildung
- Entfaltung
der Kritikfähigkeit
- Entfaltung
der Gestaltungsfähigkeit
- Entfaltung
der Kontaktfähigkeit
- Entfaltung
der Durchsetzungsfähigkeit
Die regelmäßige
Kontrolle dieser Selbstverpflichtung erfolgt über die Bewertung der
Planziele und die leistungsbezogene Gehaltsvergütung.
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Die
Mitarbeiterführung (Team-Management) |
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Mit
dieser Methode wird die erfolgreiche Anwendung der Mitarbeiterführung
gewährleistet. Jeder Mitarbeiter ist so zu qualifizieren, dass er die
ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen
kann.
Da es kaum
ein Naturgenie gibt, das ohne geeignete Techniken eine Gruppe oder Organisation
erfolgreich führen kann, gelten für das TUPAG-Führungskonzept
folgende Grundregeln:
- Gemeinsame
Willensbildung und Entwicklung zur Teamfähigkeit
- Systematische
Information aller Teammitarbeiter zur Hebung des Wissensstandes und
der Kritikfähigkeit im Aufgabenbereich
- Systematische
Ideenentwicklung durch die Teammitarbeiter zur Nutzung des vorhandenen
Ideenpotentials im Aufgabenbereich
- Systematische
Planung, in der Tätigkeits-, Zeit-, Kosten- und Ertragspläne
aufeinander abgestimmt werden
- Gemeinsame
Entscheidung und systematische Durchführung der Aufgaben
Die regelmäßige
Kontrolle dieser Führungsvorgaben erfolgt durch die Prüfung
und Überwachung von Einarbeitungsplänen am Arbeitsplatz, Berichten,
Arbeitsanweisungen, Schulungsplänen und Erfüllung der Zielvorgaben.
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|
Die
Arbeitsmethodik (Work-Management) |
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Mit dieser
Methode wird die erfolgreiche Arbeit des Unternehmensbereiches, der Gruppe
oder auch des einzelnen Mitarbeiters nach zeitgemäßen und menschlichen
Führungsgrundsätzen innerhalb der TUPAG-Holding-AG und ihrer
Tochterunternehmen einheitlich sichergestellt.
- Bestimmung
des Arbeitszieles, Aufgabenstellung, Problemdefinition
- Erarbeitung
der Fakten und Daten zur Festlegung des Ist-Zustandes
- Suche
nach neuen Möglichkeiten, Ideenfindung und Verbesserungen (Innovationen)
- Erstellen
von Plänen zur Erreichung der Arbeitsziele oder der Aufgabenstellung
(Zeit- und Ablaufpläne)
- Entscheidungen
und Durchführung
Die regelmäßige
Kontrolle dieser Methode erfolgt durch Bewertung der eigenen Zielvorgaben
und der leistungsbezogenen Lohnanteile.
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| d) |
Die
Qualitätssicherungssysteme (Qm 4) |
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| 1. |
Für
die Unternehmensverwaltung, die Dienstleistungen und Produktionsprozesse
der TUPAG-Holding-AG und ihrer Tochterunternehmen gelten als unternehmerische
Zielsetzung die Erfüllung der Normen nach dem internationalen
Qualitätsstandard der DIN EN ISO 9001 : 2000.
Das Umsetzen
der Vorgaben dieses Handbuches und der Normen der DIN ISO 9001 : 2000
in seiner jeweils gültigen Fassung, abgestimmt auf den TUPAG-Konzern,
ist Bestandteil der Qualitätspolitik, die durch den Vorstand
verbindlich festgelegt ist. In allen Unternehmensbereichen ist das
Führungspersonal verpflichtet, die Ziele dieser Qualitätspolitik
so umzusetzen, dass eine gleichbleibende, zuverlässige, wirkungsvolle
Qualitätssicherung gewährleistet ist.
Insbesondere
ist festzulegen und zu dokumentieren, wer verantwortlich ist, um: |
| |
- Vorbeugungsmaßnahmen
gegen mögliche Fehler bei einem Produkt, Prozess oder beim
QM-System zu veranlassen, Kundenwünsche und Forderungen des
Marktes zu prüfen,
- Probleme
bei einem Produkt, Prozess oder beim QM-System festzustellen und
aufzuzeichnen, die Vorgaben der Produktspezifikationen zu prüfen,
- Problemlösungen
nach festgelegten Abläufen zu veranlassen, zu empfehlen oder
vorzusehen,
- die
Verwirklichung von Problemlösungen zu überwachen und
auf ihren Erfolg zu überprüfen,
- die
weitere Behandlung, Auslieferung oder Manntage fehlerhafter Produkte
so lange zu überwachen, bis die Unzulänglichkeit oder
der unbefriedigende Zustand behoben sind.
|
| 2. |
Zur
Überwachung und Einhaltung des Qualitätsstandards bei den
TUPAG-Tochterunternehmen wurde in der Holding ein Sachgebiet Qualitätsmanagement
DIN EN ISO 9001:2000 als eigenständige Stabsstelle eingerichtet,
die dem Vorstand unmittelbar unterstellt ist.
Diese
Stabsstelle ist für die Organisation, Koordination der internen
und externen Prüfungen (Audits) verantwortlich. Es ist ein Qualitätsmanagementbeauftragter
(QMB) durch die Oberste Leitung bestellt. |
| 3. |
Die
Prüfungen der TUPAG-Unternehmen erfolgen nach einem durch den
Vorstand festgelegten Zeitplan und immer auf der Grundlage der durch
die Unternehmen zu erstellenden QS-Handbücher, der jeweiligen
QS-Verfahrensanweisungen und der individuellen Teilregelungen, die
durch sogenannte Arbeitsanweisungen oder in Technologischen
Handbüchern zu regeln sind. |
| 4. |
Die
Prüfergebnisse werden schriftlich festgehalten und im jeweiligen
Tochterunternehmen sowie zentral im Sachgebiet Qualitätsmanagement
der Holding dokumentiert und archiviert. |
| 5. |
Systemänderungen
dürfen nur nach Genehmigung durch den Vorstand der TUPAG-Holding-AG
durchgeführt werden. |
| 6. |
Ziel
dieser Prüfungen ist es, das QM-System nach dem in Abs. 2 genannten
Zeitplan regelmäßig zu bewerten, um seine ständige
Eignung und Wirksamkeit bei der Erfüllung der Forderungen nach
DIN EN ISO 9001:2000. sowie der festgelegten Qualitätspolitik
und Unternehmensziele sicherzustellen.
Schwerpunkte
dieser Prüfungen sind dabei insbesondere:
|
| |
- die
Ermittlung, ob die einzelnen Elemente des im jeweiligen Handbuch
festgelegten Qualitätssicherungssystems zur Erfüllung
der angegebenen Qualitätsziele wirksam sind und das Qualitätsmanagementsystem
auf allen Ebenen verstanden und gelebt wird;
- ob
die Lenkung fehlerhafter Einheiten sowie deren Bewertung und Behandlung
dem jeweils aktuellen Stand der Qualitätsanforderungen entspricht;
die Kundenwünsche berücksichtigt werden und den Forderungen
des Marktes entsprechen;
- die
Ermittlung von Schwachstellen und das Erstellen von Analysen,
um die Erfüllung der festgelegten Qualitätsforderung
zu erreichen und notwendige Prozessänderungen herbeizuführen;
- das
Erarbeiten von Vorschlägen für Korrekturmaßnahmen
oder Vorbeugemaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von
tatsächlichen oder potentiellen Fehlern, die dem Problemumfang
angemessen sind und den angetroffenen Risiken entsprechen;
- die
Vorbereitung der externen Prüfungen (Audits) zur Erreichung
oder Erneuerung der Zertifizierung.
|
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| 2. |
Die
TUPAG-Holding-AG als Konzern |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Nach §
18 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) bilden ein herrschendes und ein oder
mehrere abhängige Unternehmen einen Konzern, wenn sie unter der einheitlichen
Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt worden sind
(siehe
Abb. 2).
Auf
die Rechtsform der beteiligten Unternehmen kommt es dabei nicht an.
Ein
Konzern im rechtlichen Sinne liegt immer dann vor, wenn die Holding Unternehmenseigenschaften
besitzt, die operativen Gesellschaften von der Holding abhängig
sind und von der Holding eine einheitliche Leitung ausgeübt
wird.
Beide
Voraussetzungen werden von der TUPAG-Holding-AG erfüllt.
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| b) |
Unabhängig
von den Mehrheitsbeteiligungen der TUPAG-Holding-AG an ihren Tochterunternehmen
findet die einheitliche Leitung als konzernspezifisches Merkmal
des TUPAG-Unternehmensverbundes auch auf der Grundlage von vertraglichen
Regelungen, z.B. Gewinnabführungs-, Beherrschungs- u. Geschäftsbesorgungsvertrag,
statt, durch die der abhängigkeitsbegründete beherrschende Einfluß
der TUPAG-Holding-AG gegenüber ihren Tochterunternehmen gemäß
§ 291 (AktG) anwendbar geregelt ist (siehe
Abb. 3).
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| c) |
Der TUPAG-Holding-Konzern
zeichnet sich dadurch aus, dass er trotz einheitlicher Leitung
die operative Führung ausschließlich seinen Tochtergesellschaften
überläßt, die über entsprechende fachlich qualifizierte
eigene Geschäftsleitungen verfügen. Die Holding selbst beschränkt
sich auf die Planung und Lenkung der Unternehmenspolitik, auf die Bündelung
der allgemeinen Aufgaben zur Erfüllung von notwendigen Dienstleistungen
und Unternehmensverwaltungen sowie die Koordinierung der kooperativen
Zusammenarbeit zwischen den operativen Gesellschaften, um latente Synergien
ständig neu zu aktivieren.
Mit
diesem Konzept hat sich die TUPAG-Holding-AG für ein Organisationsmodell
entschieden, das den Anforderungen des Konzernbegriffes im Sinne des Bilanzrechtes
(§§ 290 ff HGB) einerseits standhält sowie andererseits
einer modernen unternehmerischen Gestaltungsform nach den sogenannten
Führungsgrundsätzen einer schlanken Produktion (lean-production)
bzw. eines schlanken Managements (lean-management) entspricht.
Angesichts
des ständig wachsenden Wettbewerbsdruckes und der immer dynamischer
und sich zugleich differenzierter entwickelnden Märkte, denen sich
die TUPAG-Holding-AG als ein noch sehr junges Unternehmen gegenübersieht,
sind kleine überschaubare und selbständig operativ handelnde
Unternehmensstrukturen ebenso unerläßlich, wie eine schlanke
und schnell handelnde Konzernführung.
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| 3. |
Die
Tochterunternehmen der TUPAG-Holding-AG im Konzernverbund und ihre rechtlichen
Bindungen |
|
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Gewinnabführungsverträge
|
|
Zwischen
der TUPAG-Holding-AG und ihren Tochterunternehmen werden zusammengefaßte
Gewinnabführungsverträge nach dem Aktiengesetz § 291 und
§ 292 abgeschlossen.
Der Gewinnabführungsvertrag
gibt der TUPAG-Holding-AG das Recht, den gesamten Gewinn der selbständigen
Tochterunternehmen an sich abführen zu lassen und verpflichtet die
TUPAG-Holding-AG andererseits jedoch auch zur vollständigen Verlustübernahme.
Steuerrechtlich bildet der Konzern mit den Verrechnungen von Gewinnen und
Verlusten der einzelnen Tochterunternehmen eine sogenannte Organschaft
|
| b) |
Beherrschungsvertrag |
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Die
Rechtsgrundlage der TUPAG-Holding-AG für die Befugnisse zur Beeinflussung
der Geschäftsführung und zu Eingriffen in den Vermögensbestand
der Tochterunternehmen ist der Beherrschungsvertrag.
Aus diesem
ergibt sich das Recht der TUPAG-Holding-AG, der Geschäftsführung
ihrer Tochterunternehmen Weisungen zu erteilen, die für die angewiesenen
Tochterunternehmen auch nachteilig sein dürfen, soweit nur Belange
der TUPAG-Holding-AG oder eines anderen Tochterunternehmens davon berührt
werden. (§ 308 AktG)
Werden
Weisungen erteilt, ist die Geschäftsführung des Tochterunternehmens
von der Pflicht zur eigenverantwortlichen Leistung entbunden, soweit es
die Weisung tatsächlich betrifft.
Die gesetzlichen
Vertreter der TUPAG-Holding-AG haben gegenüber den Tochterunternehmen
bei Erteilungen von Weisungen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften
Kaufmannes anzuwenden und sind bei Verstößen zum Schadensersatz
gemäß § 309 (AktG) verpflichtet.
Die Weisungsbefugnis
der TUPAG-Holding-AG gegenüber ihren Tochterunternehmen ist durch die
sonst zum Schutz der Tochterunternehmen geltenden Vorschriften nicht eingeschränkt.
Die TUPAG-Holding-AG
kann über das Vermögen ihrer Tochtergesellschaften uneingeschränkt
verfügen.
Durch
diese Vertragsgestaltung werden der TUPAG-Holding-AG gegenüber ihren
Tochterunternehmen weitreichende Kompetenzen und Dispositionsbefugnisse
erteilt, die jedoch mit einer entsprechend hohen Verantwortlichkeit verknüpft
sind.
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| c) |
Geschäftsbesorgungsvertrag |
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Mit
einer Dienstleistungsvereinbarung in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages
zwischen der TUPAG-Holding-AG und ihren Tochterunternehmen wurde eine Rechtsgrundlage
geschaffen, die es ermöglicht, Dienstleistungen innerhalb der TUPAG-Holding-AG
zu bündeln und den Tochterunternehmen gegen Entgelt zur Verfügung
zu stellen.
Die Geschäftsbesorgung
der TUPAG-Holding-AG für ihre Tochterunternehmen erfolgt dabei als
eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art, die nicht einer
bloßen Leistungserbringung, sondern vorrangig in der Wahrnehmung der
Vermögensinteressen ihrer Tochterunternehmen besteht.
Nachfolgend
aufgeführte Dienstleistungen werden im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbesorgung
durch die TUPAG-Holding-AG für ihre Tochterunternehmen erbracht.
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|
- Personalbeschaffung
und Personalverwaltung, Aus- und Fortbildung, Lohn- und Gehaltsabwicklung,
Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
- Unterstützung
in Rechtsfragen, Vertragsgestaltung, Vertragsbetreuung und Vertragsüberwachung
- Liegenschaftsverwaltung,
Überwachung von Pacht- und Mietverträgen, Katasterverwaltung
und Grundstücksverkehr
- Unterstützung
in zivil-, steuer- und zollrechtlichen Angelegenheiten; Beratung bei
Vertragsgestaltung; Entwicklung von Standardverträgen; Hilfestellung
bei kartell-, zollrechtlichen Verfahren und bei gesetzlichen Mahnverfahren
sowie anderen Streitfällen
- Beratung
und Unterstützung in allen wirtschaftlichen, finanziellen und technischen
Angelegenheiten, bei Forschung und Entwicklung sowie beim Technologietransfer
- Beratung
bei Angelegenheiten der allgemeinen Betriebsorganisation, Hilfestellung
und Betreuung bei Einsatz von Informationstechnik, Unterstützung
bei der Qualitätskontrolle DIN EN ISO 9000:2000
- Unterstützung
bei der Wirtschaftlichkeit des Einkaufs von Heiz-, Schmier- und Kraftstoffen
- Unterstützung
bei der Wirtschaftlichkeit des Einkaufs von Kfz, Maschinen und Produktionseinrichtungen
- Unterstützung
bei der Wirtschaftlichkeit des Einkaufs von Büro- und allgemeinen
Büroverwaltungsmitteln
- Beratung,
Unterstützung und Betreuung bei Bau- und Betriebstechnologie, bei
Bau- und Ingenieurleistungen sowie den Ausführungsplanungen
- Beratung
und Betreuung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Absatzförderung
sowie dem allgemeinen Marketing
- Hilfestellung
bei der Revision, Beratung und Betreuung bei der Erstellung von Bilanzen
und des Jahresabschlusses
- Verwaltung
und Koordinierung des gesamten Steuerwesens
- Beratung,
Vollzug und Betreuung bei der Kapitalbeschaffung und der allgemeinen
Finanzwirtschaft
- Beratung,
Betreuung und Hilfestellung bei der Finanz- und Budgetplanung
- Übernahme
der Buchführungspflichten im Bereich der Anlagenbuchhaltung
- Übernahme
der Buchführungspflichten im Bereich der Lohnbuchhaltung
- Übernahme
des Arbeitsschutzmanagements
- Bereitstellung
und Leistungserbringung in der Umweltschutz- und Datenschutz-Organisation
- Controlling
und Interne Systemüberwachung
|
| |
Anmerkung:
Die Betriebsabläufe im Bereich der Führungstechnik werden zunehmend
automatisiert. Deshalb
gelten für alle Mitarbeiter und besonders für das Führungsmanagement
die Grundsätze des Ganzheitlichen Denkens. Um
das TUPAG-Konzept erfolgreich umsetzen zu können, muß ein permanenter
Kampf gegen Routine, Bürokratie, Kameralismus und Verwaltungsdenken
zugunsten kreativer Unruhe und visionären Unternehmertums innerhalb
unseres Konzerns geführt werden.
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| QM-Handbuch
Teil 2 |
| 1.
|
Die
Unternehmensphilosophie und das Rollenverständnis der TUPAG-Holding-AG
|
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Die Führungsziele
und Aufgaben des TUPAG-Holding-Konzeptes unterscheiden sich erheblich
von denen, die als allgemein üblich gelten oder den Führungsstilen
einer Einheitsunternehmung bzw. dem einer sogenannten Stammhausholding.
Getragen
von der föderativen Grundstruktur des TUPAG-Unternehmensverbundes
bedeutet Führung im Sinne des TUPAG-Holding-Konzeptes vorrangig den
Anspruchsverzicht auf eine dominierende Rolle der Holding zugunsten weitreichender
Autonomie ihrer Tochterunternehmen.
|
| b) |
Die unternehmerische
Autonomie der einzelnen Tochterunternehmen der TUPAG-Holding-AG erfordert
eine Abkehr von den bisher üblichen kostenintensiven Koordinationsinstrumenten,
wie sie für die verrichtungsorientierte funktionale Organisationsform
typisch sind und oftmals im Ergebnis zu aufgeblähten und schwerfälligen
Verwaltungsapparaten führten, hin zu zielorientierten und handlungssicheren
Instrumenten.
Im
TUPAG-Holding-Konzept bedeutet dies Wettbewerbsvorteile durch Bündelung
von Aufgaben, um Synergieeffekte zu erreichen sowie durch anspruchsvolle
Zielvorgaben für Leistung und Qualität Marktchancen optimal
zu nutzen. Hierzu werden durch die TUPAG-Holding-AG materielle und immaterielle
Infrastrukturen geschaffen, die die Tochterunternehmen bei der Erreichung
ihrer Ziele unterstützen.
Über
ihre Rolle als Dienstleistungscenter hinaus erfolgt die Führung
nach dem TUPAG-Holding-Konzept zunehmend auch durch aktive Unterstützung
in Form der Befähigung, Förderung und Beratung ihrer Tochterunternehmen.
Unternehmerische
Dienstleistungen werden damit zu einer weiteren Kernkompetenz im Führungskonzept
der TUPAG-Holding-AG. (siehe
Abb. 3)
|
| c) |
Die TUPAG-Holding-AG
steuert und koordiniert nach ihrem Konzept jedoch nicht nur Veränderungen
ihrer gesellschaftlichen Beteiligungen, sondern paßt sich darüber
hinaus auch mit ihren eigenen Strukturen an die Veränderungen ihrer
Tochterunternehmen an.
Eine
regelmäßige Überprüfung der Unternehmensstrukturen
hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und des betriebswirtschaftlichen
Erfolges gehören deshalb zum festen Führungsgrundsatz des Managements.
Eine
weitere ständige Zielvorgabe ist, die Unternehmensverwaltung als
eine dynamische Größe zu bewerten, die sich durch effektive
Dienstleistungsangebote den Unternehmenszielvorgaben anzupassen hat. (siehe
Abb. 7)
Konkret bedeutet dies, eine neue Unternehmensphilosophie
zu entwickeln, die sich löst von strengen und statischen Vorgaben
und allen Leitungsformen, die sich hinentwickelt zu einer stärker
finanzstrategischen Begleitung der Unternehmenszyklen ihrer Tochterunternehmen
sowie einem flexibleren Führungsverfahren unter ständiger Anpassung
der gesellschaftspolitischen Entwicklung des zu bedienenden Wirtschaftsraumes
und der sich sehr schnell verändernden Anforderungen des Marktes.
|
| d) |
Mit der schrittweisen
Ablösung reiner technokratischer Führungsinstrumente durch eine
auf neue Anreize und Veränderung reagierende Führungsform, wie
z.B. das Einbringen von Visionen, Leitbildern und Unternehmenskulturen
sowie Motivationselementen, verschafft sich die TUPAG-Holding-AG mittelfristig
eine Organisationsform, die sich umfassend an menschlichem Verhalten,
aber auch an den vorhandenen personellen Ressourcen orientiert und den
Konzern insgesamt vorbereitet auf die veränderten Anforderungen,
die Globalisierung und Wissensgesellschaft in den kommenden Jahren mit
sich bringen.
Die
Umsetzung dieser Unternehmensphilosophie wird deshalb im Einzelfall für
die Mitarbeiter und Führungskräfte der TUPAG-Holding-AG einen
Quantensprung hinsichtlich des Denkens in Strategien, strategischen Erfolgsfaktoren
und vor allem hinsichtlich der Kommunikationsfähigkeit bedeuten.
|
| e) |
Kommunikation
ist die Voraussetzung, dass Informationen und Nachrichten schnell ausgetauscht,
bewertet und in konkretes Handeln umgesetzt werden können. Da es sich
bei dem TUPAG-Holding-Konzept von der Unternehmensvielfalt her um einen
Mischkonzern handelt, sind die verfügbaren Informationen
mehrfach auch auf Tauglichkeit für Bereiche, für die sie nicht
vorgesehen waren, zu prüfen. Nur so lassen sich verdeckte Ressourcen
frühzeitig erkennen und erfolgreich umsetzen.
Um Kommunikationslösungen
einzurichten, ist es erforderlich, die physikalischen Verbindungen zu schaffen,
die je nach Art unterschiedliche Möglichkeiten bieten, innerhalb der
TUPAG-Unternehmensgruppe Daten, Informationen oder Nachrichten in einer
bestimmten Menge über eine gewisse Strecke und in einer bestimmten
Geschwindigkeit zu übertragen.
Neben
dem immer mehr zu entwickelnden PC-Einsatz innerhalb der Unternehmensgruppe,
z.B. weg von der stand-online-Lösung hin zu integrierten
Systemlösungen in Netzwerken, muß auch ein schnelles und zuverlässiges
Anweisungs- und Informationswegenetz außerhalb EDV gewährleistet
werden.
Als Übermittlungsträger
werden 8 Organisationsmittel mit einheitlicher Gestaltungsform genutzt:
- Vorstandsanweisungen
- Informationen
für Geschäftsführer
- Jahresterminplan
- Verfahrensanweisungen
- Handbücher
- Aktennotizen
- Protokolle
- Reiseberichte
Ein unternehmenseigener
Post- und Kurierdienst sichert die tägliche Übermittlung zwischen
der Holding und den Tochterunternehmen und übernimmt als Dienstleistung
die Bedienung der Versandpost nach außen (siehe
Abb. 4).
|
| 2. |
Die
Aufgaben der Unternehmensleitung in der TUPAG-Holding-AG |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Zu den Aufgaben
des Vorstandes der TUPAG-Holding-AG gehört die laufende Überwachung
des gesamten Geschehens innerhalb des Unternehmens, die sich insbesondere
auf die Lage und Entwicklung der unter der Führung der TUPAG-Holding
zusammengefaßten Tochterunternehmen erstreckt.
Diese
Überwachungspflicht gilt sowohl im vertraglich gestalteten, als auch
im faktischen Konzernverbund.
Die
laufende Überwachung in der Holding selbst und in der Unternehmensgruppe
ist Teil der ausschließlichen Geschäftsführungsaufgabe
des Vorstandes.
Diese
Geschäftsführungsaufgabe umfaßt die Verpflichtung, alles
zu tun, was erforderlich ist, um die Entwicklung der TUPAG-Holding-AG
und ihrer Tochterunternehmen erfolgreich zu gestalten.
Aus
dieser Verpflichtung erfolgt die Notwendigkeit, nicht nur planend und
gestaltend auf das unternehmerische Geschehen einzuwirken, sondern auch
die Auswirkungen dieser Einwirkung und die Einflüsse externer Faktoren
regelmäßig kritisch zu erfassen und in konzernweite Zielvorgaben
umzusetzen.
Die
Zuständigkeit für diese Überwachung liegt zum einen beim
Vorstand als zuständiges Organ gemäß § 76 Aktiengesetz
und zum anderen bei den Geschäftsführern für ihr jeweiliges
Tochterunternehmen gemäß § 35 GmbHG.
So
wie der Vorstand bei seinen Entschlüssen das gesamte Geschehen des
Konzernes im Auge behalten muß, sind auch die Geschäftsführer
der Tochterunternehmen verpflichtet, ihre Entscheidungen unter sachgerechter
Prüfung und Abwägung möglicher Synergieeffekte bei den
übrigen Konzernunternehmen zu treffen.
Beides
setzt die ausgeprägte Fähigkeit zu einem Ganzheitlichen
Denken im Interesse der TUPAG-Unternehmensgruppe voraus (siehe
Abb. 5).
Obwohl es
im Führungskonzept der TUPAG-Holding-AG keine allgemeinverbindlichen
Vorgaben für den Vorstand und die Geschäftsführer der Tochterunternehmen
gibt, bilden die 6 altbekannten Führungsregeln die Grundbausteine,
nach denen die eigene Führungsleistung für den Vorstand und
die Geschäftsführer ausgerichtet werden:

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| 3. |
Das
Führungsmanagement in der TUPAG-Holding-AG |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Die
Weisungs- und Informationswege innerhalb der TUPAG-Holding-AG gehen geradlinig
vom Vorstand unmittelbar zu den Sachbearbeitern und zurück
(siehe Abb. 11).
Damit
verzichtet das TUPAG-Holding-Konzept bewußt auf die umständlichen
Wege der Funktionsliniensysteme, mit denen oft lange Wege zurückzulegen
sind, weil Informationen über Instanzen weitergegeben werden, die diese
nicht interessieren oder aufgrund von zusätzlichen Entscheidungsbefugnissen
in ihrer ursprünglichen Bedeutung verändert werden.
Durch
den direkten Zugang zwischen Entscheidungsträger (Vorstand) und den
(Sachbearbeitenden-Stellen), die keine Weisungsbefugnis gegenüber den
Tochterunternehmen haben, sie beraten, kontrollieren und führen aus,
ist eine schnelle und kurzfristige Weitergabe der Informationen und unmittelbare
Aufbereitung zur Entscheidungsfindung gewährleistet.
Die Aufgaben
und Kompetenzen sind in den Stellenbeschreibungen und der Geschäftsordnung
für die Verwaltung der Holding eindeutig geregelt und machen das Führungssystem
der TUPAG-Holding-AG damit schlank und durchsichtig.
|
| b) |
Da es sich
bei der TUPAG-Holding-AG um eine reine Führungsholding handelt, deren
Hauptaufgabe darin besteht, ihre Tochterunternehmen bei der Erfüllung
ihrer betriebswirtschaftlichen Ziele zu unterstützen und zu betreuen
sowie die Interessen der Gesellschafter zu wahren und durchzusetzen, gliedert
sich die hierarchische Zuordnung der Mitarbeiter unterhalb der Geschäftsleitung
auf 2 Verantwortungsebenen (siehe
Abb. 7).
|
|
- Verantwortungsebene
(Mittleres Management)
Die Verantwortlichen der Leiter der Geschäftsbereiche (siehe
Abb. 7)
4. Betriebsorganisation und allgemeine Unternehmensverwaltung
5. Finanz- und Rechnungswesen
6. Personalentwicklung und Recht
- Verantwortungsebene
(Unteres Management)
Die verantwortlichen Leiter der im Organisationsdiagramm ausgewiesenen
Sachgebiete (siehe
Abb. 7)
|
Betriebswirtschaft,
Planung
Controlling
|
Organisationsüberwachung,
Innenrevision, Kontrolle
|
Lohnbuchhaltung
|
Kreditverwaltung
Steuern
|
Personalbüro
u. Sozialwesen
|
Arbeitsschutz
Betriebssicherheit und Umweltschutz
|
Informationstechnik
u. Kommunikationssysteme, Datenschutz
|
Investitionsplanung
Betreuung u. Ausführungsüberwachung
|
Finanzbuchhaltung
|
Grundstücksverkehr
|
Personalplanung
Entwicklung u. Statistik
|
Recht
und Vertragsprüfung
|
Archiv
Dokumentation
|
Bau-
u. Betriebstechnologie
Planung/Überwachung
|
Mahnwesen
|
Katasterverwaltung
u. Bodendokumentation
|
Saisonarbeitskräfte,
ausländische Arbeitnehmer/Hilfskräfte
|
Marketing
und Werbung
|
Zentrale/Empfang
Poststelle Registratur
|
Vermietung
u. Immobilienverwaltung
|
Kasse
|
Anlagebuchhaltung
|
Schulung/
Aus- u. Weiterbildung
|
. |
| . |
. |
. |
Investitionszulagen
Fördermittel Finanzierungen
|
. |
. |
|
|
Topmanagement
Vorstandsmitglieder
mit Gesamtverantwortung für die TUPAG-Holding-AG und den Konzern.
Von
ihnen wird erwartet, dass sie über unternehmerische Führungsqualitäten
und praktische Erfahrung im gehobenen Management sowie der erfolgreichen
Leitung größerer Unternehmen verfügen.
Führungsmanagement
Leitende
Angestellte mit eigenverantwortlichen Kompetenzen für mehrere Geschäftsbereiche
sowie Geschäftsführer und Prokuristen von Tochterunternehmen
der TUPAG-Holding-AG. Von
ihnen wird erwartet, dass sie über ein breites und umfassendes
Fachwissen der von ihnen geleiteten Geschäftsbereiche und Unternehmen
verfügen. Neben den nachgewiesenen Fachkompetenzen und der praktischen
Erfahrung sind unternehmerisches Denken und Handeln ebenso zwingend
erforderlich, wie ein hohes Maß an Organisations- und Führungsfähigkeit.
Mittleres
Management
Angestellte,
die mit der Führung von Geschäftsbereichen der Holding betraut
sind sowie Bereichs- und Marktleiter von Tochterunternehmen. Von
ihnen wird erwartet, dass sie über ein hohes Maß an spezifischem
Fachwissen entsprechend der ihnen anvertrauten Aufgaben verfügen
sowie selbständig und eigenverantwortlich das zugeordnete Personal
anleiten und führen. Neben Fachkompetenz sind ausgeprägte
Eigenschaften, wie Teamfähigkeit, Wissensvermittlung und Organisationstalent
erforderlich.
Unteres
Management
Angestellte,
die mit der Führung von Sachgebieten in der Holding und in den
jeweiligen Tochterunternehmen betraut sind. Von
ihnen wird erwartet, dass sie über solide und qualifizierte Fachkenntnisse
verfügen, ausreichend praktische Erfahrung haben, die ihnen zugeordneten
Mitarbeiter anleiten und die Aufgaben ihrer Sach- und Fachgebiete hochmotiviert
und zielorientiert erfüllen.

|
| 4. |
Die
Grundstruktur der Unternehmensverwaltung in der TUPAG-Holding-AG
|
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
a)
|
Der organisatorische
Aufbau der Unternehmensverwaltung in der TUPAG-Holding selbst ist geprägt
von 3 wesentlichen Voraussetzungen.
Zum
einen muß die Holding-Verwaltung dabei den Anforderungen eines modernen
Führungsinstrumentes für den Vorstand entsprechen und mit fachlichen
Fähigkeiten und Kompetenzen zur Umsetzung der Vorstandsentschlüsse
gegenüber den Tochterunternehmen ausgestattet sein und zum anderen
soll die Unternehmensverwaltung der TUPAG-Holding als eigenständiges
Dienstleistungscenter für die einzelnen Tochterunternehmen
fungieren.
- Erste
Voraussetzung für diese beiden Aufgaben ist eine schlanke, in kleine
Sachgebiete aufgegliederte Grundstruktur. (siehe
Abb. 7)
- Zweite
Voraussetzung für diese beiden Aufgaben ist neben der fachlichen
Qualität die klare Zuordnung der Verantwortlichkeit innerhalb des
Unternehmensverbundes. (siehe
Abb. 6)
- Dritte
Voraussetzung für diese beiden Aufgaben ist die organisatorische
Verzahnung der einzelnen Sachgebiete zueinander; dieses geschieht durch
die Zusammenfassung in Geschäftsbereiche, um auf diese Weise jeglichen
Informationsverlust zu vermeiden und das fachliche Potential auch funktionsübergreifend
jederzeit verfügbar zu haben (siehe
Abb. 11).
In der praktischen
Umsetzung bedeutet dies für das TUPAG-Holding-Konzept, die personelle
Besetzung in den Schnittstellenbereichen durch Funktionsträger vorzunehmen,
die mehrere Aufgaben in Personalunion erfüllen können.
Des
weiteren wurde von der klassischen Vorzimmer- und Sekretariatshierarchie
Abschied genommen. Um Sekretariatsaufgaben auch innerhalb der eigenen
Unternehmensverwaltung als reine Dienstleistungsfunktion für alle
Sachgebiete in Anspruch zu nehmen, werden im TUPAG-Holding-Konzept die
Aufgaben gebündelt und in zwei Sekretariate zusammengefaßt.
Um
die Vielfalt von Informationen zu bündeln und sie in kurzer und verdichteter
Form dem Empfänger aufzuarbeiten, werden nach dem TUPAG-Holding-Konzept
Informationsträger und Informationswege verbindlich festgeschrieben.
(siehe
Abb. 4 /siehe Abb.
20)
Durch
ein einfaches und den tatsächlichen Erfordernissen entsprechendes
Ablage- und Archivierungssystem ist zum einen eine lückenlose Dokumentation
aller Vorgänge sowie auch deren Rückverfolgung sichergestellt
und zum anderen eine überschaubare und platzsparende Aufbewahrung
des Schriftgutes gewährleistet.
|
| b) |
Alle Verwaltungsabläufe
sind in einer Geschäftsordnung klar und übersichtlich geregelt.
Die Geschäftsordnung unterliegt ebenso wie der organisatorische
Aufbau der Verwaltung einer ständigen Überprüfung
hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Effektivität.
Die Geschäftsordnung
enthält 10 verbindliche Regeln.
- Die Postbearbeitung
(Posteingang, Postausgang und Zeichnungsbefugnisse)
- Die Registratur-
und Archivverwaltung (Aufbewahrung von Schriftgut)
- Das Festlegen
von Aktenzeichen (um die Auffindbarkeit und Rückverfolgung von
Schriftgut zu erleichtern)
- Die Bereichszuordnung
der Sekretariate (um effektive Abläufe innerhalb der
- Verwaltung
sicherzustellen)
- Die Informations-
und Übermittlungswege innerhalb der Unternehmensgruppe (um schnelle
überschaubare Information zu allen Tageszeiten zu garantieren)
- Der Protokolldienst
(Vorgaben nach Form und Inhalt)
- Die Bearbeitung
und Durchführung des Sitzungs- und Beratungsdienstes
- Der Ablauf
der Hauspost (Informationswege zwischen den einzelnen Fachabteilungen
in der Innenorganisation)
- Die Verteilerschlüssel
(Informationsanbindung der Funktionsträger und Mitarbeiter)
|
| c) |
Nach dem
TUPAG-Führungskonzept ist das sogenannte Ganzheitliche Denken
eine Grundvoraussetzung für eine zielorientierte und effektive Aufgabenerfüllung
jedes Mitarbeiters. Deshalb
müssen die betrieblichen Organisationssysteme in der TUPAG selbst
und in allen Tochterunternehmen der TUPAG-Holding-AG so aufgebaut sein,
dass alle Mitarbeiter sich damit identifizieren können und für
alle Mitarbeiter klar erkennbar ist
- Was sie
zu tun haben
- Wie sie
es zu tun haben
- Wann sie
es zu tun haben
- Mit wem
sie es zu tun haben. (siehe
Abb. 10)
Nach dem
TUPAG-Führungskonzept ist die Unternehmensorganisation immer in zweifacher
Weise als Struktur und Prozeß zu begreifen.
Sie
ist Struktur durch ihre Gliederung in Geschäftsbereiche und Sachgebiete.
Sie ist Prozeß durch Geschäftsführeranweisungen, Geschäftsführerinformationen,
durch Verfahrensanweisungen und Protokolle.
|
| d) |
Die Aufbauorganisation
nach dem TUPAG-Holding-Konzept ist bereits in ihrer Grundstruktur so angelegt,
dass sie einer möglichen Aufblähung der Unternehmensverwaltung
im Rahmen des dynamischen Entwicklungsprozesses grundsätzlich entgegenwirkt.
Deshalb
werden bereits in der 1. Ebene unterhalb des Top-Managements in der Regel
nicht mehr als 3 Geschäftsbereiche zugelassen, die auch in der Tiefengliederung
nur begrenzt eine vertikale Ausdehnung zulassen. Mit diesem organisatorischen
Lean-Management ist eine straffe und für alle Mitarbeiter nachvollziehbare
und transparente Führung mit eindeutig geregelter Kompetenzzuweisung
gewährleistet.
Da
in aller Regel die Weisungen von oben und die Informationen von unten
kommen, verlaufen die Rückflußkontakte entsprechend den Weisungskontakten
(siehe
Abb. 11). Die Unternehmensstruktur der TUPAG-Holding-AG
ist durch eine Vielfalt von unterschiedlichen Betätigungsbereichen
und unterschiedlichen Geschäftsfeldern ihrer Tochterunternehmen geprägt.
Wenn die Notwendigkeit, verschiedene Aufgaben aus dem üblichen Weisungsschema
herauszunehmen und besonderen Spezialisten zu übertragen, besteht,
werden bedarfsweise die entsprechenden Arbeitsgruppen eingerichtet.
Mit
diesem nach dem TUPAG-Konzept eingerichteten Lean-Management
ist eine sinnvolle Verbindung der Vorteile des Linienführungssystems
(Geradlinigkeit und klare Kompetenzen) und des Stabsführungssystems
(schnelle und kurzfristige Weitergabe der Information und unmittelbare
Anweisung an die zuständigen Fachbereiche) gewählt worden.
|
| QM-Handbuch
Teil 3 |
| 1.
|
Die
Führungsfunktion der TUPAG-Holding-AG im Konzernverbund
|
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Über
die unmittelbar und ausschließlich auf eine einzelne Tochtergesellschaft
beschränkte Führungsentscheidung hinaus nimmt die TUPAG-Holding-AG
auch die verbundweite Führungsfunktion auf Konzernebene wahr. (siehe
Abb. 13)
Diese verbundweite Führung der TUPAG-Holding unterscheidet sich aufgrund
der spezifischen Unternehmensprofile der einzelnen Tochterunternehmen
grundlegend von den Führungsaufgaben der sonst allgemeinüblichen
Unternehmensformen.
Im
derzeitigen Wirtschaftsraum des Unternehmensverbundes stellt die TUPAG-Holding-AG
mit ihrem Führungsmodell bisher eine absolute Ausnahme dar.
Die
aufgrund des Strukturaufbaues flexiblen organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten
dieses Holding-Konzeptes haben bereits heute schon zu einem hohen Maß
an strategischer, struktureller und prozessualer Flexibilität geführt.
Die deutliche Entlastung der einzelnen Tochterunternehmen von den zunehmend
bürokratischen Vorgaben des öffentlichen Verwaltungssystems
und der Befreiung von Auseinandersetzungen mit schwerfällig arbeitenden
und ungeübten Behörden, haben die Spezialisierung der einzelnen
operativ handelnden Geschäftsführungen gefördert und sie
in die Lage versetzt, besser auf ihre individuelle Markt-Produkt-Kombination
und deren ständige Veränderungsprozesse reagieren zu können.
Die gemeinsame Formulierung und Durchsetzung marktspezifischer Strategien
ermöglichen zudem eine, wenn auch zunächst noch sehr bescheidene
und regional bezogene Marktbeeinflussung.
|
| b) |
Hauptaufgabenbereiche der TUPAG-Konzernführung sind ohne in
die operativen Tätigkeitsfelder der Tochterunternehmen einzugreifen
das Vorgeben der allgemeinen Konzernpolitik, die Konzernplanung,
die Bündelung übergeordneter Organisationsaufgaben sowie die Überwachung
der Managementqualität in den einzelnen Tochterunternehmen und die
allgemeine Konzernkontrolle.
Im einzelnen
umfassen die Führungsaufgaben der TUPAG-Holding im Unternehmensverbund:
- die Formulierung
der Konzernziele, der Konzernstrategien und Qualitätssysteme
- die Festlegung
von Zielen und Strategien unter Einbeziehung der Geschäftsführungen
für die jeweiligen Tochterunternehmen
- die Motivation
der Führungsebenen aller TUPAG-Holding-Tochterunternehmen
- die Koordination
und Integration des Unternehmensverbundes durch Aufgabenbündelung,
Entlastung von allgemeinen Störfaktoren, durch Planungs-, Organisations-
und Informationssysteme
- die Verteilung
investiver Mittel
- die Mitentscheidung
bei allen wesentlichen Maßnahmen der jeweiligen Tochterunternehmen
- die Zielerreichungskontrolle.
|
| c) |
Wesentliche
Einflußgrößen für das Führungskonzept der TUPAG-Holding-AG
sind und bleiben im externen Bereich die ständigen Veränderungen
der Markt- und Wettbewerbsstrukturen, die gerade im Wirtschaftsraum der
TUPAG-Holding-AG eine besondere Herausforderung darstellen und die internen
Faktoren, wie die historische Entwicklung des Unternehmens und die vorhandenen
Mitarbeiterstrukturen.
Die Umgestaltung
und Neuformierung der Unternehmensorganisation und damit auch die Gestaltung
des gesamten Führungssystemes der TUPAG-Holding-AG ist aus diesen
Gründen auch immer von der individuellen Aufgabenstellung und deren
Ausgangslage sowie den internen und externen Einflußgrößen
abhängig. Deshalb bedient sich das TUPAG-Holding-Konzept bei der
Lösung struktur- und führungsorganisatorischer Problemstellen
der Grundsätze zweier altbekannter Wirkungsprinzipien.
Es sind dies
die Arbeitsteilung und die Spezialisierung = Gemeinsamer
Erfolg
 |
| 2. |
Die
normative Führung in der TUPAG-Holding-AG |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Gegenstand
und Inhalt der normativen Führung im TUPAG-Holding-Konzept ist die
Bestimmung allgemeingültiger Regeln in Gestalt einer einheitlichen
Unternehmenspolitik und einer einheitlichen Unternehmenskultur.
Die normative Führung durch die TUPAG-Holding-AG beinhaltet im wesentlichen
die Gestaltung von Rahmenbedingungen in Form von inhaltlichen Konzeptvorhaben,
die Formulierung allgemeingültiger Handlungsweisen für ständig
wiederkehrende Unternehmensabläufe, besonders im Sinne der allgemeinen
Verwaltung. Eines der wichtigsten Führungsinstrumente hierbei sind
das umfassend ausgestaltete und allgemein verbindliche Qualitätsmanagement-System,
mit dem viele alltäglich wiederkehrende Aufgaben gebündelt und
einheitlich verwirklicht werden.
Die normative Führung sichert aufgrund ihrer generellen Natur im
Rahmen des Konzernzieles der TUPAG-Holding-AG eine kontinuierliche Wirkung
durch mittelbaren Einfluß auf das jeweilige Führungsmanagement
der Tochterunternehmen, ohne die Entscheidungsautonomie des Tochterunternehmens
im Tagesgeschäft einzuengen.
|
| b) |
Die Unternehmenspolitik
der TUPAG-Holding-AG ist seit Bestehen ausgerichtet an den wirtschaftlichen
Zielen, sich in der neuen Gesellschaftsform (neue Bundesländer) unter
schwierigsten Bedingungen zu behaupten, sich von wirtschaftlichen "Altlasten"
zu befreien und sich als Unternehmen fit zu machen für die wirtschaftlichen
Anforderungen der sich immer schneller wandelnden Gesellschaftsform und
den damit verbundenen Marktsituationen.
Der erforderliche Wandlungsprozeß von einer Genossenschaftsstruktur
mit Schwerpunkt von landwirtschaftlichen Produktionsformen in einen modernen
Unternehmensverbund mit einer sehr breiten Angebotspalette, in der die
landwirtschaftliche Produktion bereits heute weniger als 12 % des Gesamtumsatzes
ausmacht, die in den letzten 16 Jahren vollzogen wurde, war eine Herausforderung,
die täglich erneut auf den Prüfstand gestellt werden mußte,
heute jedoch als abgeschlossen gelten darf.
|
| c) |
Die Unternehmenskultur
in der TUPAG-Holding-AG ist im wesentlichen ausgerichtet an der engen
Verknüpfung ihrer einzelnen Tochterunternehmen mit dem Wirtschaftsraum,
in dem sie agieren.
Die Schaffung einer neuen Unternehmensidentität ist nur mit positiver
Begleitung und Akzeptanz der im Wirtschaftsraum lebenden Menschen zu verwirklichen.
Die historische Entwicklung der TUPAG-Holding-AG ist gekennzeichnet von
sehr vielen persönlichen Bindungen, die sich in der ehemaligen Gesellschaftsform
einer Genossenschaft begründen.
Daher lautet
die Zielvorgabe unverändert:
"Durch
eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, eine zukunftsorientierte Führungs-
und Personalentwicklung sowie die Entwicklung des "Ganzheitlichen
Denkens" aller Mitarbeiter sowie einen hohen "Motivationsgrad"
langsam, aber stetig eine neue Unternehmenskultur zu entwickeln."
(siehe
Abb. 14)
|
| 3. |
Die
finanzielle Führung in der TUPAG-Holding-AG |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Ziel der
finanziellen Führung im TUPAG-Holding-Konzept ist die Sicherung der
finanziellen Handlungsfähigkeit und Rentabilität der einzelnen
Tochterunternehmen, aber auch des gesamten Unternehmensverbundes.
Die finanzielle Führung umfaßt die Koordination und das Management
der Mittelbeschaffung und die Planvorgaben der Mittelverwendung durch
ein konzerninternes Finanzsystem, deren organisatorische Umsetzung durch
die Verwaltung der TUPAG-Holding im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen
erfolgt.
Das Finanzführungskonzept läßt im Gegensatz zur normativen
Führung, deren Instrumente zum Teil unmittelbar und ausschließlich
an den spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Tochterunternehmens
festgemacht werden können, eine Isolierung einzelner Tochterunternehmen
nicht zu, soweit sie dem Organkreis durch Gewinnabführungsverträge
zugeordnet sind.
Für Kredit- und Kapitalgeber und im Einzelfall auch für Kunden
und Lieferanten ist die konzerndimensionale Kapitalausstattung maßgebend.
Aufgrund der finanziellen Verlustausgleichsverpflichtung hat bei Kapitalstrukturentscheidungen
deshalb die Konzernbilanz eine herausragende Bedeutung.
|
| b) |
Auf der Mittelherkunftsseite
ist die Kapitalausstattung der Tochterunternehmen im Rahmen der Investitionsplanungen
das Hauptinstrument des finanziellen Führungskonzeptes der TUPAG-Holding-AG.
Die Holding leistet einen unmittelbaren langfristigen Finanzierungsbeitrag
über die Beteiligung am Eigenkapital ihrer Tochterunternehmen. Ergänzend
läßt das TUPAG-Holding-Konzept die kurzfristige Gewährung
von Gesellschafterdarlehen an ihre Tochterunternehmen zur Liquiditätssicherung
zu.
Auf der Seite der Mittelverwendung steht nach dem TUPAG-Holding-Konzept
erstrangig der effiziente Einsatz des zur Verfügung stehenden Kapitals
unter Berücksichtigung der Wertsteigerung für den gesamten Unternehmensverbund.
|
| c) |
Die Grundüberlegungen
des TUPAG-Holding-Konzeptes stützen sich auch auf die optimale Ausnutzung
der Synergieeffekte bei Reduzierung der Gesamtkapitalkosten sowie der
Steigerung der Kapitalerträge.
So lassen sich z. B. Verluste im Bereich der Kapitalbeschaffung verhindern
oder Vorteile im Bereich der Risikoabsicherung durch Abschlüsse von
Rahmenvereinbarungen bezüglich der Konditionsstellung und bei Leistungen
von Kreditsicherheiten zwischen der TUPAG-Holding-AG und ihren Hausbanken
erzielen, ohne dabei in die Handlungsfähigkeit der Tochterunternehmen
eingreifen zu müssen. (siehe
Abb. 15)
Insgesamt hat sich das TUPAG-Holding-Konzept einer zentralen Bankpolitik
und der zentralen Koordinierung von langfristiger Kapitalausstattung bereits
heute schon bewährt.
|
| 4. |
Die
strategische Führung in der TUPAG-Holding-AG |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
a)
|
Ziel
der strategischen Führung nach dem TUPAG-Holding-Konzept ist es, die
einzelnen Tochterunternehmen und den Unternehmensverbund dergestalt auf
den allgemeinen wirtschaftlichen Wettbewerb und die gesellschaftlichen Veränderungen
einzustellen, so dass sie im Markt nicht nur flexibel reagieren, sondern
auch systematisch und zukunftsorientiert agieren können.
Ausgangspunkt der strategischen Führung ist die ganzheitliche Betrachtung
der TUPAG-Holding-AG im Konzernverbund unter Einbeziehung aller relevanten
gesellschaftlichen Veränderungen der marktwirtschaftlichen Situation
und den festgelegten Zielvorgaben. (siehe
Abb. 16)
Durch die strategische Führung nach dem TUPAG-Holding-Konzept wird
die Ressourcenverteilung und Ressourcenbindung allgemeingültig festgelegt.
Die Holding muß dabei insbesondere auch konzernübergreifende
Erfolgs- und Nutzungspotentiale und strategische Gemeinsamkeiten der einzelnen
Tochterunternehmen lokalisieren, um Engpässe frühzeitig zu erkennen.
Sie hat dabei die Geschäftsführungen ihrer Tochterunternehmen
auf freie Potentiale hinzuweisen und muß in diesem Zusammenhang gegebenenfalls
operativ Zieländerungen vorgeben.
Grundelemente
der strategischen Führung im TUPAG-Holding-Konzept sind:
- die strategische
Planung - "KONZERNSTRATEGIE"
- die Strategieumsetzung
- "DAS KONZEPT"
- das strategische
Controlling - "DER ERFOLG"
(siehe
Abb. 16)
|
| b) |
Grundlegende
Aufgabe der strategischen Planung nach dem TUPAG-Holding-Konzept ist die
Formulierung von Zielen und taktische Zielplanung.
Aufgrund der typischen Struktur im Unternehmensverbund der TUPAG-Holding-AG
sind für die strategische Planung 2 Ebenen zu unterscheiden.
Zum einen handelt es sich um die Planungsebene der Holding mit der strategischen
Konzernplanung. Sie dient der Vorbereitung konzerndimensionaler Entscheidungen
und ist nicht delegierbar.
Zum anderen handelt es sich um die dezentrale Planung der einzelnen Tochterunternehmen.
Im Rahmen einer strategischen Führung besteht die Aufgabe nach dem
TUPAG-Holding-Konzept darin, in den spezifischen Markt-Produkt-Kombinationen
individuelle langfristige Erfolgspositionen aufzubauen und zu sichern.
Trotz dieser funktionalen Trennung stehen beide Planungsebenen in enger
Wechselwirkung. Die Teilstrategien der Tochterunternehmen, in denen wiederum
die einzelnen Funktionalstrategien zusammengefaßt sind, werden durch
Strategieverdichtung zu einer geschlossenen und konsistenten Konzernstrategie
zusammengefaßt.
Die strategische Konzernplanung ist somit ein bedeutendes Führungsinstrument
im TUPAG-Holding-Konzept. Von ihr geht eine starke integrierende und koordinierende
Wirkung aus.
|
| c) |
Die Umsetzung
der strategischen Ziele, d.h. der Weg und das Wie bei der Nutzung bzw.
Erschließung von freien Potentialen, liegt allein im Verantwortungsbereich
der Tochterunternehmen. Deshalb bleibt die Einflußmöglichkeit
der Holding bei der Zielumsetzung im wesentlichen auf die Motivation der
jeweiligen Geschäftsführungen und die zur Verfügungstellung
unterstützender Dienstleistungen, die Koordination mit anderen Tochterunternehmen
sowie den Know-how-Transfer zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen beschränkt.
Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei der Überwindung interner Probleme
im Rahmen einer strategischen Um- und Neuausrichtung und bei gravierenden
Zielabweichungen eines Tochterunternehmens wird die TUPAG-Holding selbst
als übergeordneter Machtpromoter direkt auf die Geschäftsführung
des Tochterunternehmens Einfluß nehmen.
Das System der strategischen Führung nach dem TUPAG-Holding-Konzept
wird durch das "Strategische Controlling" geschlossen. Aufgabe
des "Strategischen Controllings" ist die notwendige Kontrolle
der Umsetzung von Strategien und ihrer Teilziele bzw. strategischer Zwischenschritte.
Das strategische Controlling hat darüber hinaus die Aufgabe, als
vorausschauendes Frühwarnsystem Veränderungen der gesellschaftlichen
und marktwirtschaftlichen Umwelt oder des Ressourcenbedarfs wie auch zu
erwartende Abweichungen bei strategisch wichtigen Zwischenzielen und Zielen
aufzuzeigen.
Es erzeugt auf diese Weise eine zukunfts- und erfolgsorientiert bezogene
Rückkopplung zur strategischen Planung und erfüllt damit die
Anforderungen eines zeitgemäßen Konzern-Controlling-Systems.
Das strategische Konzern-Controlling nach dem TUPAG-Holding-Konzept hat
ausnahmslos Unterstützungsfunktion für die Unternehmensführung.
Es soll dabei neben den oben erläuternden Funktionen schwerpunktmäßig
den Planungsprozeß und die Strategieumsetzung überwachen sowie
einen Handlungsbedarf auf Konzernebene rechtzeitig aufzeigen.
Die wesentlichen Instrumente des "Strategischen Controllings"
sind: 
|
| 5. |
Die
personelle Führung in der TUPAG-Holding-AG |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
a)
|
Die
personelle Führung im TUPAG-Holding-Konzept konzentriert sich auf die
Bereiche:
- Führungskräfteentwicklung
im Unternehmensverbund
- Einsatz
von Führungspersonal im Rahmen der Gesellschafterfunktion, z.B.
Berufung, Entlastung, Abberufung von Geschäftsführern
- Entwicklung
und Durchsetzung einer unternehmensverbundweiten Führungspolitk
- Motivation
von Führungskräften
- allgemeine
Personalbewirtschaftung.
Die Personalführung
nach dem TUPAG-Holding-Konzept ist im Vergleich zu der einer "Einheitsunternehmung"
und der einer "Stammhausholding" von einer anderen Qualität.
Durch die Bündelung der Personalführung im Unternehmensverbund
wird die unmittelbare personelle Führung gegenüber den Tochterunternehmen
auf der Basis gesellschaftsrechtlicher Regelungen ausgeübt. Sie erfordert
damit ein anderes Rollenverständnis und neue am "Ganzheitlichen
Denken" ausgerichtete Führungsinstrumente.
|
| b) |
Die Auswahl
und Entwicklung zukünftiger Führungskräfte ist ein zentraler
Aufgabenbereich der personellen Führung durch die Holding. Sie wird
ergänzt durch einen begleitenden oder sogar aktiv durch die TUPAG-Holding
initiierten Personaltransfer im Konzernverbund.
Im Rahmen dieses personellen Führungskonzeptes werden 2 Ziele angestrebt.
Neben der Ausstattung des Konzerns mit einer ausreichenden Zahl qualifizierter
Führungskräfte einschließlich der Schaffung eines Führungskräftenachwuchspotentials
soll die unmittelbar integrierende und koordinierende Funktion des Faktors
Mensch genutzt werden.
Ein Vorteil der unternehmensverbundweiten Führungskräfteentwicklung
durch die TUPAG-Holding-AG kann neben geringeren Kosten und umfassenderen
Qualifizierungsmöglichkeiten darin liegen, dass die Gefahr einer
Weiterentwicklung von Personal außerhalb des Unternehmensverbundes
durch Aufzeigen konzerninterner Alternativen vermieden wird.
Die Bündelung der "Führungskräfteentwicklung"
auf Konzernebene hat in diesem Zusammenhang ferner den Vorteil, dass aus
Sicht des Personals die operativ-neutrale Holding übergreifende Interessen
verfolgt.
|
| c) |
Mit dem gezielten
Austausch und der Versetzung von Personal, insbesondere von Führungskräften,
kann die Holding nicht nur eine Reduzierung des konzernseitigen Koordinierungsbedarfes
erreichen und die einheitliche Konzernführung auf einer weiteren
Entscheidungsträgerebene untermauern, sondern auch den Know-how-Transfer,
die Übertragung von Werten und Kulturen und die Vernetzung informeller
Kommunikationskanäle zwischen der Holding und ihren Tochterunternehmen
fördern.
Bei der Besetzung von Geschäftsführerpositionen hat die Holding
nicht nur auf die individuelle Kompetenz eines Geschäftsführers
und der ihm zur Seite stehenden Mitarbeiter, sondern gerade auch auf die
innere Einheit des Führungsgremiums zu achten.
Die Besetzung
von Führungspositionen ist somit eine ausdrückliche Aufgabe
der TUPAG-Holding-AG, die sie im Rahmen höchster Verantwortung und
Personalkompetenz durchführt.
Da der qualifizierte Führungskräftenachwuchs grundsätzlich
eine knappe Ressource darstellt, ist ein Führungskräftetransfer
auf Ebene der Tochtergesellschaften nur in Abstimmung mit diesen selbst
möglich. Es ist aus diesem Grund unerläßlich, dass die
zentrale Führungskräfteentwicklung durch die Holding von den
Töchtern im übergeordneten Konzerninteresse aktiv unterstützt
wird.
Mit der Einführung
einer konzerneinheitlichen Personalentwicklung kann die TUPAG-Holding
ein koordiniertes und konzernzielkonformes Verhalten der Mitarbeiter von
Tochterunternehmen durch Aufzeigen beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten
über die einzelnen Tochterunternehmen hinaus fördern.
Durch gezielte Einbeziehung von Führungskräften in den konzernweiten
Informationsfluß fördert die Holding schließlich nicht
nur den formellen wie informellen Know-how-Transfer, sondern sie entspricht
auch dem motivationsrelevanten Bedürfnis nach Informiertheit.
Der "Informationspolitik" wird damit eine weitere wichtige Bedeutung
im Rahmen des TUPAG-Holding-Konzeptes zugeordnet.
(Siehe hierzu Teil 4
Berichts- und Meldewesen sowie Kommunikationssystem)
|
| d) |
Durch die
konzerneinheitliche Personalbewirtschaftung übernimmt die TUPAG-Holding-AG
gegenüber ihren Tochterunternehmen eine weitere Dienstleistungsfunktion.
Die Mitarbeiter werden "neutral" neben anderen betriebswirtschaftlichen
Faktoren als Erbringer der betrieblichen Leistungsziele angesehen. Mängel
und Lücken bei der Entwicklung des Arbeitsmarktes können durch
geeignete Maßnahmen innerhalb des Konzernes damit ebenso schnell
und effektiv ausgeglichen werden, wie Mängel im Bereich von Qualität
und Leistung. Auch die allgemeinen Anforderungen der Gesellschaft nach
Harmonisierung der Arbeitswelt innerhalb des Konzerns sind dadurch besser
zu berücksichtigen.
|
| QM-Handbuch
Teil 4 |
| 1.
|
Die
TUPAG-Holding-AG und ihre Sicherungssysteme |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Nach dem
TUPAG-Holding-Konzept werden ihre Sicherungssysteme aktiviert durch eine
ständige Überwachung aller Aktivitäten und Tätigkeiten,
die innerhalb der Holding selbst und ihrer Tochterunternehmen stattfinden.
(siehe
Abb. 18)
Jede Überwachung setzt Überwachungsgrundlagen voraus. Derartige
Grundlagen können auch im internen Bereich nur durch Berichte geschaffen
werden, die dem Vorstand zur Vorbereitung oder Durchführung von Aufgaben
im Rahmen der Gesamtverantwortung nach Aufbereitung durch die verantwortlichen
Mitarbeiter zu erstatten sind.
In diesen Berichten ist durch die unterschiedlichsten Ebenen innerhalb
unterschiedlicher Zuständigkeiten in ausreichendem Umfang über
die Entwicklung bedeutsamer äußerer Einflüsse sowie die
Entwicklung innerhalb des Unternehmens zu berichten. Die Berichte sind
vom Vorstand und den betreffenden Geschäftsleitungen der jeweiligen
Tochterunternehmen kritisch zur Kenntnis zu nehmen und auf Plausibilität
zu prüfen.
Die gewonnenen Erkenntnisse auf Grundlage von Berichten und Sachvorträgen
fordern ihrerseits unternehmerische Reaktionen oder Maßnahmen.
Entweder
kann übereinstimmend durch den Vorstand und die fachunterstützenden
Geschäftsbereiche festgestellt werden, dass der Ist-Zustand mit dem
gewollten Zustand übereinstimmt, dann braucht im allgemeinen Weiteres
nicht zu geschehen. Oder aber es werden Abweichungen zwischen dem angestrebten
Soll-Zustand, der sogenannten Planvorgabe und dem erreichten Ist-Zustand
ausgewiesen, dann sind unternehmerische Reaktionen unmittelbar erforderlich.
Auch die Entscheidung, nichts zu unternehmen oder zu veranlassen, ist
dem Grund nach eine solche Reaktion, die letztlich allein durch die Verpflichtung
zur Überwachung ausgelöst wird.
|
| b) |
Das TUPAG-Holding-Konzept der internen Überwachung basiert auf einer
abgestuften Tätigkeit:
- es muß
der jeweilige Ist-Zustand ermittelt werden;
- es muß
ein Soll-Zustand (Planvorgabe vorliegen) festgelegt werden;
- es müssen
die Abweichungen zwischen Ist und Soll ermittelt und auf ihre Ursachen
zurückgeführt werden;
- es müssen
Reaktionen auf diese Abweichungen geplant, durchgeführt und überwacht
werden.
Diese allgemeinen
Grundsätze des TUPAG-Holding-Konzeptes für die Überwachung
der internen unternehmerischen Entwicklung gelten für die Holding
selbst sowie für alle Tochterunternehmen.
Reaktionen auf Planabweichungen sind von alternativen Handlungsmöglichkeiten
abhängig.
Voraussetzung für die jeweils richtige Entscheidung ist die Vergleichbarkeit
der Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen.
|
| c) |
Die Überwachung
der Entwicklung innerhalb der gesamten Unternehmensgruppe und der einzelnen
Tochterunternehmen kann sachgerecht und rasch nur dann vorgenommen werden,
wenn im Einzelfall nicht zunächst festgestellt werden muß,
nach welchen Grundsätzen und Methoden Berichte erstellt worden sind,
die zur Erörterung oder neuen Entscheidungen Anlaß geben.
Deshalb kommt es nicht darauf an, dem Vorstand eine Fülle von Zahlen
und Fakten zu präsentieren, sondern Handlungsbedarf rasch erfassbar
aufzuzeigen. Hierzu ist bei der Konzernmuttergesellschaft ein Risikofrüherkennungssystem
eingerichtet. Das Risikofrüherkennungssystem erfasst die Bereiche
Finanzwesen, Vertragsmanagement, Berichts- und Meldewesen, Controlling
und Betriebswirtschaft sowie Datensicherung und Umweltrisiken. Diese Bereiche
sind mit entsprechenden Führungsinstrumenten ausgestattet, um die
betrieblichen Prozesse laufend zu überwachen. Hierzu zählen
"Vorstandsmeldungen", die täglich oder wöchentlich
vorzulegen sind, die "Finanzplaninformationen", die monatliche
"Liquiditätsberatung" auf Geschäftsführerebene
und die Absatz-, Umsatz- und Auftragsbewegungen, die branchenunabhängig
dem Vorstand durch den Bereich "Betriebswirtschaft" wöchentlich
zur Kenntnis gegeben werden.
|
| d) |
Für
die Führung der TUPAG-Holding hat die Planung des Konzerns und die
Einzelplanung der Tochterunternehmen eine entscheidende Bedeutung.
Entsprechend hat auch die interne Überwachung in diesem Bereich ein
besonderes Gewicht. Unabhängig von der Stärke der Einflußnahme
des Vorstandes auf die Konzernplanungsvorgaben und die Einzelentscheidungen
der Tochterunternehmen, müssen wegen der spezifisch unterschiedlichen
Tätigkeit der Töchter Aufgaben gebündelt und zusammengefaßt
werden. Wenn bei dieser Zusammenfassung nicht Äpfel und Birnen addiert
werden sollen, dann ist es notwendig, unternehmensverbundweit einheitliche
Systeme, Abläufe und Grundlagen für alle Tochterunternehmen
vorzugeben. Derartige Vorgaben sind sowohl für regelmäßig
wiederkehrende Planungsvorgaben, die nach festgelegten Terminen im Jahresterminplan
abgerufen werden, als auch für von Fall zu Fall notwendige Sonderplanungen
für Einzelvorhaben erforderlich. (siehe
Abb. 19)
Unterstützungsbausteine
für die Überwachungsaufgaben des Vorstandes und der Geschäftsleitungen
der einzelnen Tochterunternehmen sind in einem sogenannten
Internen-Kontroll-System (IKS) zusammengefasst;
und
das Berichts- und Meldewesen.
Durch
sogenannte "Vorstandsmeldungen", die täglich oder wöchentlich
dem Vorstand im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems vorzulegen
sind und die Daten für die betriebswirtschaftliche Beurteilung des
Gesamt-Konzerns enthalten, ist der Vorstand laufend in der Lage, kurzfristig
zu reagieren und Entscheidungen zu treffen.
|
| 2. |
Das
Controlling in der TUPAG-Holding-AG |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Mit Controlling
im Sinne des TUPAG-Führungskonzeptes wird die Funktion der betriebswirtschaftlichen
Auswertung festgelegter Geschäftsabläufe und Produktionsprozesse
umschrieben, die mit ihren überwachenden Tätigkeiten die Unternehmensführung,
insbesondere den Vorstand, aber auch die Geschäftsführer unterstützten.
Grundsätzlich gilt für alle Führungsverantwortlichen im
Unternehmensverbund eine ständige Überwachungs- und Kontrollpflicht
der ihnen anvertrauten Aufgabenbereiche.
Die darüber hinaus eingerichteten Funktionsstellen, die ausschließlich
mit Controlling-Aufgaben betraut sind , werden in ihrer Aufbauorganisation
nach dem Führungskonzept der TUPAG-Holding-AG bewußt klein
gehalten und im Einzelfall durch die übrigen Sachgebiete unterstützt.
Damit wird sichergestellt, dass sich zum einen die unternehmensinterne
Überwachungsstruktur verwaltungsmäßig nicht unnötig
aufbläht und zum anderen die Controlling-Funktion sich nicht um ihrer
selbst Willen entwickeln kann.
|
| b) |
Das Controlling-System
im TUPAG-Führungskonzept ist deshalb unlösbar verknüpft
mit der Planung und dem Berichtswesen.
Beide Teilfunktionen sind im Sachgebiet Betriebswirtschaft angesiedelt
und verpflichtet, ständig zu überwachen und betriebswirtschaftlich
zu analysieren.
Um den Vorstand mit umfassenden Informationen zu versorgen, besteht für
den verantwortlichen Personenkreis die ständige Verpflichtung, in
vorgegebenen Zeitabständen, die durch den Vorstand im Jahresterminplan
festgelegt werden, in Form von Abweichungsanalysen auf erforderliche Gegenmaßnahmen
hinzuweisen.
Die Abweichungsanalyse macht allerdings nur den Handlungsbedarf deutlich
und muß nicht aufzeigen, wo und wie eine Gegenmaßnahme zu
erfolgen hat. Um solche Gegenmaßnahmen erkennbar zu machen, werden
die Analysen einer Beurteilung und Bewertung der jeweiligen Sachgebiete
unterzogen.
Durch die Sachgebiete können im Einzelfall weitere Prüfungen
und Analysen vorgenommen oder im Auftrag für die Geschäftsführer
der Tochterunternehmen oder in Absprache mit dem Vorstand für die
Revision vorgegeben werden.
Am Ende muß jedoch jeweils ein entsprechender Entscheidungsvorschlag
für den Vorstand stehen, der ein erfolgreiches Gegenwirken verspricht.
|
| 3. |
Berichts-
und Meldewesen, Jahresterminplan |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Das
Berichts- und Meldewesen nach dem TUPAG-Holding-Konzept hat die Aufgabe,
dem Vorstand oder der jeweiligen Geschäftsleitung der einzelnen Tochterunternehmen
den Handlungsbedarf aufzuzeigen. Die sachgerechte Aufbereitung der in der
Holding einströmenden Informationen ist primär Aufgabe des mit
dem Controlling beauftragten Sachgebietes.
Für die funktionsbezogenen Berichte tragen die für die Funktion
verantwortlichen Geschäftsbereichsleiter und die Geschäftsführer
der Tochterunternehmen gegenüber dem Vorstand die Verantwortung.
Laufende
Berichte werden über unterschiedliche Zeiträume und zu verschiedenen
Stichtagen erstattet. Der Inhalt unterscheidet sich aufgrund der verschiedenen
Aufgaben innerhalb der einzelnen Tochterunternehmen dem Inhalt nach ebenso,
wie den Zeitabständen nach.
Während die Monatsberichte mit dem Ziel sehr rascher Informationen,
z.B. das sogenannte Frühwarnsystem ergänzen sollen, um klare
Aussagen über Absatz, Umsatz, Auftragsbewegung und Mitarbeiterzahl
zu erhalten, werden branchenabhängige quantitative Angaben zur Ertrags-
und Finanzlage mit entsprechenden Gegenüberstellungen nur quartalsweise
je nach Vorgabe durch das zuständige Sachgebiet angefertigt.
Zur Darstellung
der Entwicklung des laufenden Jahres und zum Erkennen von Handlungsbedarf
werden Abweichungen des Ist vom Vorjahr und des Ist vom Plan besonders
herausgestellt. Abweichungen beim Umsatz und beim Betriebsergebnis müssen
besonders erläutert werden.
| Information
über festgelegte Daten nach Weisung des Vorstandes |
"Vorstandsinformation"
|
(wöchentlich) |
Information
über den Finanzplan (Einnahmen u. Ausgaben)
Information über die Liquidität
(Kontostand aller Tochterunternehmen)
|
"Finanzplaninformation" |
(monatlich) |
Information
über den Produktplan, Investplan und andere Betriebswirtschaftliche
Vorgänge
|
"Jahresplaninformation" |
(jährlich
oder nach Bedarf) |
Die Vorlagetermine
werden taggenau im "Jahresterminkalender" aufgerufen.
|
| b) |
Um ein zuverlässiges
Berichts- und Meldewesen im Unternehmensverbund zu gewährleisten,
wird nach dem TUPAG-Holding-Konzept ein Jahresterminplan erstellt. In
diesem Plan werden sämtliche Meldetermine und die Organisationstermine
mit feststehenden Vorgaben für ein ganzes Kalenderjahr zusammengefaßt
und taggenau ausgewiesen. Er liegt sämtlichen Geschäftsleitungen
innerhalb des Unternehmensverbundes mit Beginn des neuen Geschäftsjahres
vor und dient gleichfalls als Organisationsmittel zur Erfüllung wichtiger
Aufgaben vor Ort.
Sofern in diesem Terminplan Tochterunternehmen benannt sind, müssen
diese auch für den Fall, dass kein Erfüllungsgrund oder Erfüllungsbedarf
für sie unmittelbar vorliegt, eine mit "Fehlanzeige" gekennzeichnete
Meldung abgeben. Der Terminplan wird durch Registrierung der Eingangstermine
zentral bei der Holding überwacht. Die inhaltliche Auswertung und
Bewertung erfolgt durch die zuständigen Sachbearbeiter und den Vorstand.
Für ständig wiederkehrende Meldungen werden Formvordrucke gefertigt,
die dem Jahresterminplan als Anlage beigefügt sind. Sie erleichtern
die Meldeabgabe und sichern eine schnelle und einheitliche Auswertung.
Überwiegend werden Formvordrucke in der EDV-Anlage gespeichert, insbesondere
im Bereich der betriebswirtschaftlichen Datenerfassung, die termingenau
abgerufen, bedient und zurückgegeben werden können.
Mit Einführung dieses Organisationsmittels verschafft sich der Vorstand
ein weiteres zuverlässiges und effektiv ausgestaltetes Führungsinstrument,
das zusammen mit den Handbüchern, in denen die Verfahrensanweisungen
für bestimmte Prozeßabläufe verbindlich geregelt sind,
eine schnelle und stabile Entscheidungsgrundlage bildet.
(siehe Abb. 19)
|
| c) |
Neben den
nicht elektronisch gestützten Informationswegen, die in Teil 2 e.)
beschrieben sind (siehe
auch Abb. 4), wird der Informations- und Kommunikationstechnik
im TUPAG-Holding-Konzept ein entscheidender Stellenwert eingeräumt.
Weil mit der modernen Kommunikationstechnik Daten nicht nur verarbeitet,
sondern innerhalb des Unternehmensverbundes auch als unverzichtbare Informationen
genutzt werden müssen, bedarf es ständig einer standortübergreifenden
Hard- und Software-Anpassung der genutzten Kommunikationstechnik.
Der Übergang von der reinen Datenverarbeitung EDV zur umfassenden
Informationsverarbeitung IV ist zwingend erforderlich, um die mittelfristigen
Unternehmensziele zu erreichen.
Aus Gründen der räumlichen Nähe - über 90 % der Tochterunternehmen
befinden sich in einem Umkreis der Muttergesellschaft von unter 100 km
- und aus Kostengründen wird derzeit von einer Online-Konzernvernetzung
abgesehen. Auch die unterschiedlichen Betätigungsfelder der Tochterunternehmen
lassen zunächst eine geschäftsprozeßorientierte Vorgehensweise
bei der Informationsverarbeitung als wirtschaftlicher erscheinen.
Die derzeit im Unternehmensverbund genutzte Anwendungsform verteilter
Datenverarbeitung/Informationsverarbeitung resultiert aus den in den vergangenen
Jahren unterschiedlich entwickelten Netzwerken und kann heute am ehesten
mit dem Client/Server-Modell verglichen werden. Ziel des Client/Server-Modells
ist die gemeinsame Nutzung aller im Unternehmen existierenden Anwendungssysteme,
Datenbestände sowie Rechner- und Geräteleistung durch alle dazu
berechtigte Stellen. Die Zugriffsrechte werden im Server verwaltet. Die
schon erwähnte Form der verteilten Verarbeitung auf Konzernebene
wird aus Abbildung 20 ersichtlich. (siehe
Abb. 20)
|
| 4. |
Organisationsüberwachung,
Innen-Revision und Kontrolle |
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zum
Inhaltsverzeichnis |
a)
|
Nach dem
TUPAG-Holding-Konzept ist die Organisationsüberwachung, Revision
und Kontrolle unabhängig vom betriebswirtschaftlichen Controlling-System
eine eigenständige Aufgabe als Überwachungsinstrument grundsätzlich
dem Vorstandsvorsitzenden zugeordnet.
|
| b) |
Die Organisationsüberwachung
ist als eine "Systemprüfung", die das innerbetriebliche
Sicherungs- und Kontrollsystem einer ständigen Bewertung auf Zweckmäßigkeit
und Wirksamkeit unterzieht, angelegt. Das betrifft die Gesamtheit der
organisatorischen Maßnahmen zur innerbetrieblichen Überwachung
von Handlungen und Entscheidungen, um menschliche und technische Fehler
zu entdecken, zu beseitigen und zu vermeiden.
Zeigen sich Schwachstellen im System auf, müssen Einzelfallprüfungen
"Innen-Revision" folgen und in den betreffenden Bereichen intensiviert
werden.
Grundsätzlich
erfolgt die Organisationsüberwachung in 2 Schritten:
- Zunächst
geht es darum, die innerbetrieblichen Regelungen neben der Zweckmäßigkeit
auch auf Konformität mit den jeweils gültigen Bestimmungen,
z.B. Handelsgesetzbuch im Rechnungswesen oder gesetzliche Bestimmungen
bei der Auftrags- und Bestandsverwaltung, Arbeits- und Mitbestimmungsrecht
im Personalbereich, Aktienrecht und GmbH-Gesetz bei der Unternehmensführung
usw. zu prüfen. Des weiteren gilt die Prüfung der Wirksamkeit
von Organisationsmaßnahmen. Hierzu bedarf es wie beim betriebswirtschaftlichen
Controlling einer regelmäßigen Auswertung interner und externer
Prüfberichte, angefangen bei der Prüfung über den Jahresabschluß,
über den Lagebericht, die Finanzprüfung, Prüfung der
Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften, TÜV, Arbeitsschutz,
Aufsichtsbehörden, Zertifzierungsgesellschaften und sonstiger Fremdüberwacher.
Verbesserungsvorschläge oder Hinweise auf Schwachstellen der Prüfberichte
und Prüfprotokolle sind zu analysieren und nötige Korrekturmaßnahmen
einzuleiten.
- Im zweiten
Schritt ist zu prüfen, ob die vorgegebenen organisatorischen Maßnahmen
auch tatsächlich von dem im System vorgesehenen Regeln und Bestimmungen
in der Praxis umgesetzt werden. Grundlage hierzu ist das für alle
Tochterunternehmen einheitlich durch den Vorstand festgelegte System
der Unternehmensverwaltung. Dieses gliedert sich in drei Oberbereiche,
die inhaltlich in sogenannte Verfahrensanweisungen und Handbücher
"Die Personalführung", "Die Unternehmensverwaltung"
und "Die Buchhaltung" zusammengefaßt sind. Auch hier
sind die Auditberichte der Fremdüberwachung, aber auch die internen
Auditberichte zur Auswertung herbeizuziehen.
|
| c) |
Nach dem
TUPAG-Holding-Konzept sind grundsätzlich 3 Aufgabenbereiche der "Internen
Revision" zugeordnet.
- Die Prüfung
der einzelnen Tochterunternehmen nach einem festgelegten Prüfauftrag.
- Die Prüfung
auf Anforderung des Geschäftsführers eines Tochterunternehmens
nach
einzelnen Geschäftsvorfällen.
- Die Prüfung
im Auftrag des Vorstandsvorsitzenden.
Das im Rahmen
der Revision einzusetzende Personal ist den Aufgaben entsprechend aus
den jeweiligen Sachgebieten der Unternehmensverwaltung zu rekrutieren
und kann auch aus den Tochterunternehmen stammen.
Der
Prüfplan für die unregelmäßigen Prüfungen ist
zielorientiert, entsprechend der Schwerpunktaufgaben in Absprache mit
den Geschäftsführern und dem Fachpersonal durch den Vorstand
zu genehmigen.
Bei
Sonderprüfungen im Auftrage des Vorstandes wird das mündliche
oder schriftliche Prüfungsergebnis allen von der Prüfung betroffenen
Personen zugänglich gemacht, soweit die Auftragserteilung nicht etwas
anderes festlegt.
Im
Unterschied zur Systemprüfung geht es bei der Einzelfallprüfung
"Innen-Revision" um die Beurteilung ordnungsgemäßer
Durchführung ausgewählter Geschäftsvorfälle. Ein gewisser
Mindestumfang solcher Prüfungen ist selbst dann erforderlich, wenn
die Systemprüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat. Der
Umfang ist deshalb durch denjenigen, der den Auftrag erteilt, zuvor schriftlich
darzulegen.
|
| d) |
Nach dem
TUPAG-Holding-Konzept sind an das interne Kontrollystem 4 Anforderungen
zu stellen.
- Es ist
darauf zu achten, dass entscheidende, ausführende und abrechnende
Funktionen möglichst durch verschiedene Personen wahrgenommen und
kontrolliert werden, z. B. bei der Rechnungsbearbeitung. Niemand darf
ohne automatisches und zwangsläufiges Mitwirken einer anderen Person
alle Phasen eines Geschäftsvorfalles allein durchführen.
- In die
betrieblichen Arbeitsabläufe sind personelle oder maschinelle Kontrollen
einzubauen. Es ist sicherzustellen, dass die Richtigkeit der Arbeit
von Mitarbeitern durch die Arbeit anderer Mitarbeiter automatisch oder
systembedingt kontrolliert wird, ohne dass diese die Arbeit wiederholen
- Die Bearbeitung
von Geschäftsvorfällen ist so zu regeln, dass sowohl regelmäßig
als auch unregelmäßig auftretende Sachverhalte in einer vorher
bestimmten Art und Weise bearbeitet werden. Wird dieser vorgesehene
Weg verlassen, so muß diese zwangsläufig an einer anderen
Stelle auffällig sein, um so die Kontrolle zu gewährleisten.
- Bei dem
internen Kontrollsystem müssen festgestellte Fehler zu Reaktionen
führen, wobei es nicht nur auf die Beseitigung des aufgetretenen
Fehlers selbst ankommt, sondern auch auf das Erkennen und die Beseitigung
der Fehlerursache.
|
| 5. |
Die
Qualitätssicherung im TUPAG-Holding-Konzept |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
a)
|
Ein grundlegender
Faktor in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der TUPAG-Holding-AG ist
ihre Organisation und die Qualität der materiellen und immateriellen
Produkte ihrer einzelnen Tochterunternehmen.
Die
TUPAG-Holding-AG verfügt seit 1996 innerhalb des Konzerns über
ein einheitliches Qualitätsmanagement-System, das von einer zentralen
Stelle aus überwacht wird. Die Gesamtverantwortung für dieses
QM-System liegt beim Konzernvorstand.
Aufbau und die Lenkung alle Dokumente erfolgen einheitlich. Die interne
und externe Auditierung ist gewährleistet. Die "Erst-Zertifizierung"
des Qualiätsmanagement-Systems erfolgte 1997 nach der Normenreihe
DIN EN ISO 9002:1994. Seither ist das System ständig weiterentwickelt
und auf zusätzliche Tochterunternehmen ausgedehnt worden. Das System
ist neben der Ausrichtung an den vorgegebenen 21 Elementen der Normenreihe
für den Bereich der allgemeinen Unternehmensverwaltung schwerpunktmäßig
ausgerichtet auf die spezifischen Prozeßabläufe in den jeweiligen
Tochterunternehmen. Ein besonderer Stellenwert wird dabei den Ermittlungen
der Kundenbedürfnisse (Marktanforderungen) und einer kontinuierlichen
Verbesserung aller Unternehmensabläufe zugewiesen. Das bestehende
Qualitätsmanagement-System der TUPAG-Holding-AG ist eine wesentliche
Säule des unternehmerischen Erfolges und als Führungsinstrument
der Unternehmensgruppe nicht mehr wegzudenken. Mit der 4. Neuauflage dieses
QM-Handbuches und der 2. Rezertifizierung des Systems wird sogleich die
Fortschreibung und Anpassung auf die Normenreihe der ISO EN 9001 : 2000
und die landwirtschaftlichen Tochterunternehmen als letzten Bereich in
das System integriert.
|
| b) |
Die
für die TUPAG-Holding-AG und ihre Tochterunternehmen verbindlichen
Qualitätsmerkmale und Qualitätselemente sind im Teil 6 dieses
Handbuches im einzelnen dargestellt.
Die Anwendung von Qualitätsmerkmalen und Qualitätselementen erfolgt
jeweils auf der Grundlage eines durch jedes Tochterunternehmen eigenständig
zu erstellenden Qualitätssicherungshandbuches (QS-Handbuch), in dem
das System der Qualitätssicherung durch Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen,
"Technologische Handbücher", Checklisten und Funktionsbeschreibungen
erläutert und nachprüfbar dokumentiert wird.
Die Überwachung der Qualitätssicherung ist bei der TUPAG-Holding-AG
selbst, aber auch in jedem einzelnen Tochterunternehmen, ausschließlich
bei der Unternehmensführung angesiedelt.
Die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme innerhalb des Unternehmensverbundes
wird im internen Bereich durch die Holding im Rahmen der unter Teil 1 dieses
Handbuches beschriebenen Qualitätsmerkmale (Qm 1- 4) wahrgenommen.
Die Durchführung der internen und externen Systemüberprüfungen
sowie des Management-Reviews liegt ausschließlich in der Verantwortung
der Geschäftsleitung.
Diese Überprüfung
umfaßt die Effektivität der Unternehmensstruktur des jeweiligen
Tochterunternehmens, die Qualität des Führungsmanagements, die
Anwendung optimaler Führungs- und Arbeitsmethoden, die strikte Anwendung
der Qualitätssicherungssysteme, die Ermittlung, ob die einzelnen
Elemente des im jeweiligen Handbuch festgelegten Qualitätszieles
wirksam sind und das Qualitätsmanagement-System auf allen Ebenen
verstanden und gelebt wird. (siehe
Abb. 21)
|
| QM-Handbuch
Teil 5 |
| 1.
|
Die
Überwachung der TUPAG-Holding-AG durch den Aufsichtsrat |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
| a) |
Gegenstand
der Überwachungspflicht des Aufsichtsrates ist die Geschäftsführung
der TUPAG-Holding-AG durch den Vorstand. Zu dieser Geschäftsführung
gehört u.a. auch die Verantwortung für die Leitung der einzelnen
Tochterunternehmen.
Da
die Geschäftsführung eine ausschließliche Zuständigkeit
des Vorstandes ist, richtet sich der Überwachungsauftrag des Aufsichtsrates
darauf, ob der Vorstand diese Aufgaben im Sinne des Konzernes erfüllt.
Der Aufsichtsrat hat die geschäftsführenden Tätigkeiten
des Vorstandes allerdings nicht in allen Einzelheiten zu überwachen.
Ein so weitgehender Überwachungsauftrag wäre vom Aufsichtsrat
nicht zu erfüllen und würde im Aktienrecht auch mit der Leitungsautonomie
des Vorstandes (§ 76 Abs. 1 Aktiengesetz) nicht im Einklang stehen.
Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind in einer entsprechenden Geschäftsordnung,
die der Aufsichtsrat sich selbst gibt und die durch die Aktionärsversammlung
verabschiedet wird, fest geregelt.
Der Überwachungsauftrag des Aufsichtsrates nach dem TUPAG-Holding-Konzept
erstreckt sich nur auf die Unternehmensleitung durch den Vorstand und
auch insoweit nur auf die bedeutsamen Schwerpunkte dieser Tätigkeit.
Dementsprechend bleibt auch die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates
in der TUPAG-Holding-AG ausschließlich auf den Vorstand beschränkt.
Der Aufsichtsrat hat nicht die Tochterunternehmen und deren Geschäftsführer
zu überwachen.
Deren Leitung und Überwachung ist allein Sache des Vorstandes. Der
Aufsichtsrat hat sicherzustellen, dass der Vorstand seiner Leitungs- und
Aufsichtsfunktion gegenüber den Tochterunternehmen ordnungsgemäß
nachkommt.
Im Rahmen dieses Überwachungsauftrages kann es zwar nötig werden,
dass sich der Aufsichtsrat im Einzelfall auch mit Geschäftsführungshandlungen
in den Tochterunternehmen zu befassen hat. Aber das darf und muß
er nur, soweit es nötig ist, um die ordnungsgemäße Wahrnehmung
der konzernleitenden Führungsaufgaben durch den Vorstand sicherzustellen,
nicht hingegen zum Zwecke einer eigenständigen Überwachung des
Tochterunternehmens.
|
| b) |
Welchen Umfang die Überwachung der Führungsaufgaben einnimmt,
ist von Fall zu Fall unterschiedlich davon abhängig, inwieweit aufgrund
der Besonderheiten im Einzelfall eine zentrale oder dezentrale Entscheidung
gefällt wurde. Es gibt aber ein Mindestmaß echter Führungsentscheidungen,
die vom Holding-Vorstand wahrgenommen und dementsprechend vom TUPAG-Holding-Aufsichtsrat
überwacht werden müssen.
Hierzu zählen grundsätzlich solche Entscheidungen, die für
den Bestand des gesamten Unternehmensverbundes und seiner Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.
Neben der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie
der geplanten Verwendung des Ergebnisses befindet der Aufsichtsrat über
nachfolgende Vorstandsentscheidungen:
- über
die Geschäftsordnung des Vorstandes
- über
Inhalt der Aktienrechte für neue Aktien sowie deren Ausgabebedingungen
- über
Investitionen von mehr als 500.000,- EURO
- über
Neugründungen und/oder Auflösungen von Tochterunternehmen
- über
eine Übernahme von Mehrheitsbeteiligungen
- über
Veräußerungen von Immobilien in Höhe von mehr als 250.000,-
EURO
im Einzelfall
- über
Dienst- und Werkverträge zwischen Gesellschaft und Aufsichtsratsmitgliedern
- über
Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder
oder
deren Angehörige
Konkretisiert
wird die Überwachung vor allem durch die in § 90 Aktiengesetz
geregelte Berichtspflicht des Vorstandes gegenüber dem Aufsichtsrat
sowie durch die Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluß und Konzernabschluß.
Was dem Aufsichtsrat zu berichten ist, ist zugleich Gegenstand seiner
Überwachungstätigkeit. Dieses hat sich also insbesondere auf
die beabsichtigte Konzernpolitik und andere grundsätzliche Fragen
der Geschäftsführung des Unternehmensverbundes, auf seine Rentabilität,
den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzernes zu erstrecken.
Einzelne Geschäfte bedürfen einer Prüfung des Aufsichtsrates
nur, wenn sie nach 1 b.) zustimmungspflichtig und von erheblicher Bedeutung
für die Rentabilität und Liquidität der TUPAG-Holding-AG
oder eines ihrer Tochterunternehmen sein können oder wenn es sich
um geschäftliche Vorgänge handelt, die aus anderen Gründen
für den Gesamt-Unternehmensverbund von wesentlicher Bedeutung sind.
|
| c) |
Damit der
Aufsichtsrat ordnungsgemäß überwachen kann, muß
er informiert sein. Seine Informationen erhält er vor allen Dingen
durch Berichte, die der Vorstand ihm in regelmäßigen Abständen
gemäß § 90 Aktiengesetz aus wichtigen Anlässen sowie
auf Verlangen des Aufsichtsrates oder einzelner Mitglieder zu erstatten
hat. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten:
- Mindestens
einmal jährlich über die beabsichtigte Geschäftspolitik
und andere grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung.
- In der
Sitzung des Aufsichtsrates, in der über den Jahresabschluß
verhandelt wird, über die Rentabilität der TUPAG-Holding-AG,
insbesondere die Rentabilität des Eigenkapitals.
- Regelmäßig
mindestens jedoch vierteljährlich über den Gang der Geschäfte,
insbesondere den Umsatz und die Lage der TUPAG-Holding-AG.
- Unverzüglich
über Geschäfte, die für die Rentabilität oder die
Liquidität der TUPAG-Holding-AG von erheblicher Bedeutung sind.
Die Vorgehensweise
hierzu ist ebenfalls in der Geschäftsordnung, die den Aufsichtsrat
betrifft, geregelt. Hinzu kommen als Überwachungsinstrumente Vorlageberichte
aufgrund von Zustimmungsvorbehalten sowie der Jahres- und Konzernabschluß
mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht.
Ein weiteres Überwachungsinstrument ist der Prüfbericht des
Abschlußprüfers. Die Überwachung des Aufsichtsrates hat
sich auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand
zu beziehen.
Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach dem
TUPAG-Holding-Konzept betrifft die Frage, ob der Vorstand seiner Verpflichtung
zur Leitung und laufenden Überwachung des Geschehens im Unternehmensverbund
gerecht wird. Dazu gehört vor allem eine sachgerechte Konzernorganisation
und die Einrichtung eines verbundweiten, den betriebswirtschaftlichen
Erkenntnissen und Erfahrungen genügenden Controlling-Systems mit
einer entsprechenden Unternehmensplanung, einem zweckmäßigen
System der Berichterstattung an den Holding-Vorstand und einer entsprechenden
Kontrolle, die die notwendige Analyse von Abweichungen und Einhaltung
von Gegenmaßnahmen sicherstellt.
Nach dem
TUPAG-Holding-Konzept wird der Aufsichtsrat frühzeitig in Entscheidungsprozesse
eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat die Möglichkeit, an
der wöchentlich durchzuführenden Organisationsberatung, in der
die ressortübergreifenden Sachverhalte und Maßnahmen abgestimmt
werden, teilzunehmen.
Regelmäßig nimmt der Aufsichtsratsvorsitzende an den Geschäftsführersitzungen
teil, in denen die Lage der Tochterunternehmen und des Konzerns erörtert
werden.
Schließlich hat sich der Aufsichtsrat auch ein Urteil über
die Zweckmäßigkeit der seiner Überwachung unterliegenden
Leitungsentscheidungen des Vorstandes zu bilden. Das heißt allerdings
nicht, dass er seine Auffassung durchsetzen müßte, wenn er
eine andere Führungsentscheidung als die des Vorstandes für
zweckmäßiger ansieht. Die eigenverantwortliche Leitung des
Konzerns obliegt dem Vorstand. Wo es um Fragen der Zweckmäßigkeit
geht, hat der Aufsichtsrat sich eine eigene Meinung zu bilden und diese
mit dem Vorstand zu erörtern.
Die
abschließende Entscheidung, was getan werden soll, trifft jedoch
der Vorstand.
|
| 2. |
Die
Überwachung der TUPAG-Holding-AG durch ihre Aktionäre |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
|
Über
die Hauptversammlung nehmen die Aktionäre der TUPAG-Holding-AG an
der Leitung der Holding und deren Überwachung nach der Konzeption
des Gesetzes nur in sehr engen Grenzen teil. Die Geschäftsführung
obliegt dem Vorstand in eigener Verantwortung gemäß §
76 Aktiengesetz und die Überwachung dem Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung
kann über Fragen der Geschäftsführung des Vorstandes grundsätzlich
nur entscheiden, wenn dies der Vorstand verlangt.
Die Mitwirkung der Aktionäre beschränkt sich im allgemeinen
allein darauf, die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat zu bestellen
und notfalls abzuberufen sowie alljährlich über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu beschließen.
Des weiteren beschließt die Hauptversammlung über:
- die Vorlage
des Jahresabschlusses mit Lagebericht des Vorstandes, des Prüfberichtes
des Abschlußprüfers und den Bericht des Aufsichtsrates
- die Verwendung
des Bilanzgewinnes
- die Wahl
des Abschlußprüfers
- die Veränderung
des Grundkapitals.
Darüber
hinaus bedürfen wesentliche Strukturentscheidungen der TUPAG-Holding-Konzernführung
der Zustimmung der Hauptversammlung namentlich der Abschluß eines
Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrages der Holding mit einem
Tochterunternehmen sowie Umwandlungsvorgänge innerhalb des Konzernes.
Jeder
Aktionär der TUPAG-Holding-AG kann in einer Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten verlangen, soweit diese zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich sind. Für
die TUPAG-Holding-AG sind Rechte und Pflichten, soweit sie über die
gesetzmäßig vorgegebenen Festlegungen hinausgehen, ausführlich
in der Satzung geregelt.
|
| QM-Handbuch
Teil 6 |
| 1.
|
Verbindlichkeitserklärung
der Qualitätsmerkmale und Qualitätselemente für die TUPAG-Holding-AG
und ihre Tochterunternehmen |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
|
Das System
der Qualitätssicherung geht auf das Mittelalter zurück. Die
selbständigen Handwerksmeister hatten die Qualitätssicherung
durch "Meisterlichen Standard" und über ein ausgeprägtes
Innungssystem (als selbständiger Unternehmer) voll im Griff. Mit
zunehmender Industrialisierung wurde aus der persönlichen Qualitätssicherung
ein zunehmend aufwendiges Kontrollsystem , das durch die Arbeitsteilung
auf mehrere Ebenen verlagert wurde und sich zuletzt nur noch durch die
Kennung der Endkontrolle als Ausschuß- oder Qualitätsware definierte.
Um
von diesem alten Stil der Endkontrolle wegzukommen und Fehler möglichst
frühzeitig zu erkennen, wird nach dem TUPAG-Konzept nicht mehr nur
das Endprodukt auf Qualität kontrolliert, sondern durch das Einführen
von Qualitätssicherungssystemen auf allen Ebenen des Unternehmens
der gesamte Produktions- und Verwaltungsablauf im Unternehmen überwacht.
Diese Qualitätssicherungssysteme im TUPAG-Konzept umfassen das Herstellen
materieller Produkte ebenso, wie die Verwaltungsabläufe und Entwicklungsprozesse.
|
| a) |
Um den Eigenarten,
den unterschiedlichen Geschäftsfeldern und den speziellen Anforderungen
der einzelnen Tochterunternehmen im Rahmen der Qualitätssicherung
auf Konzernebene gerecht zu werden, werden mit dem Teil 6 dieses Qualitätsmanagementhandbuches
für alle Tochterunternehmen der TUPAG-Holding-AG die 4 TUPAG-Qualitätsmerkmale
(Qm) als Qualitätsziele der TUPAG-Norm für verbindlich erklärt
(siehe
Abb. 1)
Diese Qualitätsmerkmale sichern in allen Tochterunternehmen des Unternehmensverbundes
eine schlanke und flexible Unternehmens- und Aufbaustruktur (Qm 1), ein
gut ausgebildetes und hochmotiviertes Management der Geschäftsleitung
(Qm 2), klare, übersichtliche und prozeßorientierte Arbeitsmethoden
(Qm 3) sowie in allen Unternehmensbereichen ein umfassendes und gelebtes
Qualitätssicherungssystem (Qm 4).
|
| b) |
Die Qualitätspolitik
der TUPAG-Holding-AG stellt die Normen DIN EN ISO 9001:2000 als Leitfaden
und zur Auswahl für die Anwendung innerhalb der Tochterunternehmen
in den Mittelpunkt.
Um innerhalb der Unternehmensgruppe einen einheitlichen Qualitätsstandard
zu erreichen, werden mit dem Teil 6 dieses Qualitätsmanagementhandbuches
21 Qualitätselemente (Qe), die der internationalen Norm der DIN ISO
9001, 9002 und 9003 entsprechen, ebenfalls für verbindlich erklärt.
Die Qualitätselemente sind gegliedert in für alle Tochterunternehmen
nach gleichem Standard anzuwendende Elemente und in prozeßorientierte
Elemente für den Produktionsbereich. Die für das TUPAG-Management
angepaßte Normenreihe ist ständig weiter zu entwickeln, um
die Anforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 : 2000 in allen Unternehmensbereichen
zu gewährleisten.
|
| 2. |
Die
Verfahrensanweisung beim Aufbau der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
|
Die vorliegende
4. Auflage des Qualitäts-Management-Handbuches ist die Grundlage
für das Aufrechterhalten eines einheitlichen Qualitäts-Management-Systems
in der TUPAG-Holding-AG (QMS). Die Gesamtverantwortung liegt beim Konzernvorstand.
Die Überwachung dieser Zentralfunktion erfolgt durch die Stabsstelle
Qualitätssicherung.
Die TUPAG-Holding-AG hat mit der Herausgabe dieses QM-Handbuches durch
ihren Vorstand als oberste Leitung in einer Verbindlichkeitserklärung
die Qualitätsmerkmale Qm 1 bis Qm 4 und die Qualitätselemente
Qe 1 bis Qe 21 für den gesamten Konzernbereich als verbindlich festgestellt.
In
Teil 1 unter Buchstabe d.) sind die Qualitätsmerkmale der TUPAG-Norm
(Qm 4) zur Errichtung eines Qualitätsmanagementsystems für die
Unternehmensverwaltung, die Dienstleistungen und Produktionsprozesse in
sechs Punkten vorgegeben. Allein für den Bereich der Unternehmensverwaltung
werden die am Verwaltungsprozeß orientierten Geschäftsabläufe
durch die Muttergesellschaft entwickelt und in Verfahrensanweisungen für
den gesamten Konzern vorgegeben.
Nach dieser
Vorgabe werden für alle Tochterunternehmen die verbindlichen Verfahrensanweisungen
für eine einheitliche Unternehmensverwaltung in 3 Handbücher
zusammengefaßt:
- Handbuch
"Die Buchhaltung"
- Handbuch
"Die Personalführung"
- Handbuch
"Die Unternehmensverwaltung"
Die vierte
Grundlage des Qualitätsmanagementsystems der TUPAG-Holding-AG bildet
der Jahresterminplan. Mit diesem Dokument werden jeweils zum 31.12. eines
Jahres die für den gesamten Unternehmensverbund verbindlichen Termine
für das Folgejahr zusammengefaßt und als verbindliche Planungsgrundlage
für das "Berichts- und Meldewesen" festgelegt.Um
den Aufbau und die Lenkung der Dokumente unternehmensweit nach einem einheitlichen
System zu gewährleisten, haben die Tochterunternehmen in einem eigenen
QS-Handbuch ihr an den spezifischen Unternehmensprozessen orientiertes
Qualitätssicherungssystem festzulegen. Die Gliederung erfolgt einheitlich
nach den Vorgaben QM-Handbuch Abb. 1 /Qe 1 bis Qe 21). Diese Qualitätselemente
entsprechen der europäischen Norm EN DIN ISO 9001 :2000. und werden
ständig den veränderten Normvorgaben angepaßt. (siehe
Abb. 22)
Die QS-Handbücher
der Tochterunternehmen werden durch den Vorstand genehmigt und durch die
Stabsstelle Qualitätssicherung überwacht (siehe
VA 4/034-2000 und VA 4/035-2000).
|
| 3. |
Genehmigung
und Herausgabe von QM- und QS-Dokumenten und Daten |
| |
zum
Inhaltsverzeichnis |
|
Die
Dokumente und Daten müssen vor ihrer Herausgabe durch befugtes Personal
bezüglich ihrer Angemessenheit geprüft und genehmigt werden.
Befugtes
Personal sind:
| a)
|
der
Vorstand |
| b) |
die
Geschäftsführer |
| c) |
Stabsstelle
Qualitätssicherung |
| d)
|
QM-
und QS-Beauftragte |
Verfahrensanweisungen
sind grundsätzlich durch den Geschäftsführer in Absprache
mit dem örtlichen Qualitätssicherungsbeauftragten zu erstellen.
Sie sind durch den Qualitätsmanagementbeauftragten der Holding in
Verbindung mit der Stabsstelle Qualitätssicherung zu prüfen
und müssen vor ihrer Anwendung durch den Vorstand freigegeben sein.
Bei Änderungen ist ebenso zu verfahren.
Alle Handbücher
sind mit einer Änderungs-Sammelliste zu versehen, um die Überwachung
des Revisionsstatus sicherzustellen.
Darüber hinaus ist bei den QS-Beauftragten in den Tochterunternehmen
und beim QM-Beauftragten der Holding ein entsprechendes Dokumenten-Überwachungsverfahren
einzurichten, um den laufenden Revisionsstatus der Dokumente identifizieren
zu können und um den Gebrauch ungültiger und/oder überholter
Dokumente auszuschließen.
Es muß
sichergestellt sein, dass:
| a) |
die
zutreffenden Ausgaben der einschlägigen Dokumente an allen jenen
Stellen verfügbar sind, wo die Tätigkeiten ausgeführt
werden, die für das effektive Funktionieren des Qualitätssicherungssystems
wesentlich sind; |
| b) |
ungültige
und/oder überholte Dokumente sofort an allen Stellen entfernt
werden, an denen sie herausgegeben oder benutzt werden oder in anderer
Weise Sicherheit gegen ihren unbeabsichtigten Gebrauch geschaffen
wird; |
| c) |
jegliche
überholten Dokumente, die aus gesetzlichen Gründen und/oder
zur Erhaltung des Wissensstandes aufbewahrt werden, angemessen gekennzeichnet
sind; |
| d) |
Änderungen
und Berichtigungen von Verfahrensanweisungen sind nur durch vollständigen
Austausch der Dokumente vorzunehmen.
|
|
| Copyright
by TUPAG Organisation und Betriebsentwicklung |